| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf des Nachtragshaushalts für 2026 |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| Der Entwurf des Nachtragshaushalts für das Jahr 2026 wurde dem Gemeinderat zugeleitet. | |
| 1. | Der Entwurf des Nachtragshaushalts für das Jahr 2026 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Weidenthal haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Vorschläge zum Entwurf des Nachtragshaushalts für 2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz) oder an den Ortsbürgermeister, Hauptstraße 122, 67475 Weidenthal oder elektronisch unter info@vg-lambrecht.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird im Rahmen seiner Beratungen über den Nachtragshaushalt 2026 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
| 3. | Kinder und Jugendliche der Ortsgemeinde sind gemäß § 16c Gemeindeordnung zu Planungen und Vorhaben die deren Interessen berühren besonders angesprochen. |