Die einstige Lambrechter Volksschule wurde nach dem Zusammenschluss von St. Lambrecht und Grevenhausen 1842 erbaut und 1910 aufgestockt. Nach der Schulreform wurde das Gebäude nicht mehr benötigt und zum „Haus der Vereine“ bestimmt. Um den gesetzlichen Vorschriften einer Ganztagsbetreuung gerecht zu werden, werden die Räumlichkeiten in diesem Altbau künftig wieder schulischen Zwecken gewidmet.
Das Ganztagsförderungsgesetz verpflichtet den Schulträger (Verbandsgemeinde Lambrecht) den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung sicher zu stellen. Aus diesem Grund müssen in den Grundschulen die Räumlichkeiten für eine hundertprozentige Auslastung der Betreuung geschaffen werden. Dies betrifft nicht nur die Raumgröße, sondern auch die Vorhaltung der geforderten Räumlichkeiten wie Ruheraum, Spielraum, etc.. Das Land Rheinland-Pfalz stellt einen Zuschuss in Höhe von rd. 4 Millionen Euro bereit. Die Zuschussmittel werden über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim an die Schulträger verteilt. Bei einem möglichen Umbau des Hauses der Vereine kann die Verbandsgemeine Lambrecht (Pfalz) nur als Eigentümer des Gebäudes auf die Zuschussmittel zugreifen.
Die Grundschule Lambrecht (Pfalz) ist jetzt schon an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt bzw. mussten hier bereits Räumlichkeiten im Haus der Vereine in Anspruch genommen werden, um den Schulbetrieb in der vorgeschriebenen Form zu ermöglichen.
Sollte das Haus der Vereine an die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) zur Nutzung als Schulgebäude übertragen werden, muss geprüft werden, ob bzw. in welcher Art und Weise der Umbau bis zum Schuljahr 2026/2027 durchgeführt werden kann. Um die weiteren mit Kosten verbundenen Schritte einzuleiten, benötigt die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) als Schulträger die Zusage, ob die Stadt Lambrecht (wenn eine entsprechende Nutzung - aus technischer und wirtschaftlicher Sicht - als Schulgebäude möglich ist) das Haus der Vereine an die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) überträgt. Gespräche mit den eingemieteten Vereinen wurden bereits geführt. Nicht betroffen von den Übernahmeüberlegungen für die Schule sind die Räume des JUZ und das Dachgeschoß, denn dort lagert der Verkehrsverein seinen Fundus für die Geißbock-Festspiele.
Der Stadtrat fasste folgenden Beschluss: Die Stadt Lambrecht (Pfalz) würde der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) als Schulträger, soweit aus technischer und wirtschaftlicher Sicht eine entsprechende Nutzung als Schulgebäude möglich ist, das Haus der Vereine übertragen.