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Talpost Lambrecht
Ausgabe 38/2024
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
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Neuer Wahlkreis wäre die Lösung


Eva Ockenfuß-Boese widerspricht dem Land, es gäbe keine Alternative zur Wahlkreisreform


Lambrecht. (ve) Nach Bürgerprotesten aus der Verbandsgemeinde Lambrecht zur Wahlkreisreform anlässlich der Landtagswahlen 2026, die Verbandsgemeinde Lambrecht aus dem Wahlkreis Neustadt auszugliedern und dem Wahlkreis Kaiserslautern II mit Enkenbach-Alsenborn und Otterberg-Otterbach zuzuschlagen, hat Eva Ockenfuß-Boese aus Lambrecht eine Online-Petition gestartet. Die Talpost hatte zuvor mehrfach berichtet mit Hinweisen auf die historischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesundheitlichen Verbindungen zu Neustadt, während die Verbindungen in die Region Kaiserslautern nur gering sind.

Während das Land die Entscheidung als alternativlos bezeichnet, widersprach die ehem. Mathematik-Studienrätin Eva Ockenfuß-Boese und legte eigene Berechnungen vor, wie man gesetzliche Vorgaben erfüllen kann und gleichzeitig die betroffenen Bürger nicht zu einer Politikverdrossenheit führt. Sie schlägt vor, einen neuen Wahlkreis Grünstadt mit der Stadt Grünstadt, Grünstadt-Land, Hettenleidelheim und Freinsheim mit ca. 46.000 Einwohnern zu schaffen. Dem Wahlkreis Bad Dürkheim sollten demnach dann die Stadt Bad Dürkheim und die Gemeinden Wachenheim, Deidesheim und Haßloch angehören mit einer Einwohnerzahl von 46.000. Der Wahlkreis Neustadt sollte schließlich aus der Stadt Neustadt und der Verbandsgemeinde Lambrecht bestehen mit rund 48.000 Einwohnern.

Die Online-Petition von Eva Ockenfuß-Koch wurde allen Landtagsabgeordneten, dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister zugeleitet. Aber diese kommerzielle Plattform scheint die Abgeordneten offenbar wenig zu interessieren, denn eine öffentliche Beratung oder Stellungnahme kann nicht erwartet werden. Will man tatsächlich etwas ändern an der Neueinteilung der Wahlkreise ist der Petitionsausschuss in Mainz der richtige Ansprechpartner. Wer an den Petitionsausschuss des Landtages schreibt, wendet sich an das „Original mit der Dreifach-Garantie“ wie beim Bundestag: Zum einen wird der Eingang der Petition bestätigt, dann wird die Petition durch den Ausschuss oder den Bürgerbeauftragten geprüft, schließlich erhalten die Petentinnen und Petenten einen begründeten Bescheid, wie mit ihrer Eingabe verfahren wird.