„Wer handelt für mich, wenn ich meine eigenen (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Wer trifft dann die Entscheidungen?“ Eine Möglichkeit ist es, mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die dann handeln und entscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht kann sehr umfassend sein und soll in der Regel die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermeiden.
Was dabei zu beachten ist, welche Überlegungen man vor der Erstellung einer Vollmacht anstellen sollte und welche Rolle das seit 01.01.2023 geltende Ehegattenvertretungsrecht dabei spielt, möchte Nicole Gruber, Mitarbeiterin beim SKFM Betreuungsvereine Bad Dürkheim am 10.10.2023 ab 17:30 Uhr bei einem Vortrag zum Thema "vorsorgende Verfügungen“ ansprechen. Auch die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung als weitere Instrumente der Vorsorge werden an diesem Abend thematisiert und besprochen.
Ein Vortrag kann nur allgemeine Grundlagen und Fragen darstellen und ansprechen. Wenn Betroffene über eine vorsorgende Verfügung für sich nachdenken, steht der SKFM-Betreuungsverein für den Landkreis Bad Dürkheim e.V. - Tel.: 06322/ 988447 oder 9584294 - gerne für ein vertrauliches und individuelles Beratungsgespräch zur Verfügung.