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Talpost Lambrecht
Ausgabe 39/2023
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
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33 Jahre Deutsche Einheit

 

Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2023

Seit 33 Jahren sind Ost- und Westdeutschland wieder vereint: Am 3. Oktober 1990 trat der Einigungsvertrag in Kraft, mit dem die frühere DDR der Bundesrepublik beitrat - damit war die Teilung Deutschlands nach 45 Jahren überwunden. Eine ganze Generation ist seitdem aufgewachsen, die keine Erinnerungen mehr an die Teilung hat.

Der 3. Oktober ist der Tag der Deutschen Einheit und damit der für Gesamtdeutschland wichtigste Feiertag. Der von der Volkskammer der DDR am 23. August 1990 beschlossene Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 des Grundgesetzes trat am 29. September 1990 in Kraft. Damit lag die rechtliche Voraussetzung für die Wiedervereinigung vor. Seinen formalen Abschluss fand der Prozess der Wiedervereinigung eine Woche später am 3. Oktober 1990, dem offiziellen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Am 3. Oktober 2022 feiert Deutschland den Nationalfeiertag daher zum 32. Mal.

Die DDR hörte am 3. Oktober 1990 auf zu existieren. Dies war nicht nur eine Wende für Deutschland, dies war das Ende des Kalten Krieges und Europa ist zusammengewachsen. Nach 45 Jahren der Trennung war die staatliche Einheit Deutschlands wiederhergestellt. Zugleich ist seitdem Berlin, Bundesland und Hauptstadt des vereinten Deutschland, wiedervereinigt und vom Besatzungsstatut befreit.

Der Tag der Deutschen Einheit löste in dieser Funktion für das Gebiet der alten Bundesrepublik den 17. Juni ab, für das Gebiet der vormaligen DDR den am 7. Oktober begangenen Tag der Republik.

Nach der Wende war zunächst der Tag des Mauerfalls, also der 9. November, als Nationalfeiertag im Gespräch. Da auf diesen Tag aber auch die Reichspogromnacht von 1938 fällt, nahm man von dieser Idee Abstand und wich auf den 3. Oktober aus, da an diesem Tag die deutsche Einheit vollzogen wurde. Dies wurde in Artikel 2 des Einigungsvertrags festgelegt, wodurch der Tag der Deutschen Einheit der einzige gesetzliche Feiertag in Deutschland ist, der durch Bundesrecht festgelegt ist. Alle anderen Feiertage sind Ländersache.