Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Kindertagesstättensatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Satzung der Ortsgemeinde Elmstein für die kommunale Kindertagesstätte (Kindertagesstättensatzung) vom 23.06.2016 wird folgendermaßen geändert:
§ 11 (1) erhält folgende Fassung:
Ab dem 01. Januar 2026 wird für die Verpflegung der Kinder nach § 13 Abs. 1 KitaG eine monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 40,00 € erhoben.
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn |
| 3. | sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist. |
Die Satzung wird hiermit gemäß der §§ 24 Abs. 3 + 6, 27 GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.