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Talpost Lambrecht
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Ortsgemeinde Elmstein

Änderung Bebauungsplan „Ortsmitte Teil 2“

Zur Sicherstellung einer geordneten baulichen Weiterentwicklung der Ortsgemeinde Elmstein und der geplanten Erweiterung des Museums „Alte Samenklenge“ im Bereich der Hauptstraße in der Ortsgemeinde Elmstein hat der Gemeinderat Elmstein in seiner öffentlichen Sitzung am 09. September 2025 beschlossen, den Bebauungsplan

„Ortsmitte Teil 2“

in einem Teilbereich, zwischen der evangelischen Kirche sowie dem Grundschulgebäude der „Heinrich-Weintz-Schule“, zu ändern.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Teil 2“ kann dem abgedruckten Planauszug entnommen werden.

Elmstein, den 30.09.2025
Rene Verdaasdonk
Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unbeachtlich sind

1.

eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

3.

Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Die Satzung wird hiermit gemäß der §§ 24 Abs. 3 + 6, 27 GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

Die Satzung wird hiermit gemäß der §§ 24 Abs. 3 + 6, 27 GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Elmstein öffentlich bekannt gemacht.

Lambrecht (Pfalz), 30.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Gernot Kuhn
Bürgermeister