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Talpost Lambrecht
Ausgabe 41/2022
Stadt Lambrecht (Pfalz)
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Steuererhöhungen zu erwarten

Landesregierung erhöht Nivellierungssätze um bis zu 100 Punkte

Stadtbürgermeister Karl-Günter Müller (FWG) informierte die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über mögliche Erhöhung der Steuersätze ab 1.1.2023. Durch die Reform des Finanzausgleichsgesetzes kann es zu Erhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer kommen. Das Land erhöht nämlich die Nivellierungssätze, wodurch die Kommunen unter Zugzwang gesetzt werden, an den Hebesätzen „zu schrauben“. Das Land erhöht die Nivellierungssätze der Grundsteuer A um 45 Punkte auf 345 Prozent, die Grundsteuer B um 100 Punkte auf 465 Prozent und die Gewerbesteuer um 15 Punkte auf 380 Prozent. Wie die aktuellen Hebesätze der Stadt Lambrecht angesichts der Nivellierungssätze angehoben werden, müsse bei den Haushaltsberatungen mit dem Kreis und der ADD abgestimmt werden, sagte der Bürgermeister. Momentan gelten für die Stadt Lambrecht folgende Steuersätze: Grundsteuer A 340 Prozent, Grundsteuer B 400 Prozent, Gewerbesteuer 395 Prozent. Weil vermutlich künftige Zuschüsse davon abhängen, dass die Kommunen mindestens die Höhe der Nivellierungssätze als Steuersätze festschreiben, werden kommunale Steuererhöhungen notwendig werden.

Hanne Hartmann (Linke) wetterte gegen die neuen Nivellierungssätze. Die Steuersätze in Lambrecht sollten nicht über die Nivellierungssätze angehoben werden, die Einnahmen reichen noch nicht einmal, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen und sie verlangte: „Das Land soll uns das Geld geben, das wir brauchen!“ Es sei „furchtbar, was uns aufgebürdet wird“ sagte Peter Seelmann (CDU), es werde ein hoher Druck aufgebaut, um die Bürger noch mehr zu belasten. Jens Fadenholz (SPD) meinte, viele Details seien noch nicht bekannt, die Bürger dürfen nicht noch mehr belastet werden, erst bei den Haushaltsberatungen werde man erfahren, welche Steuersätze künftig gelten werden.