Zur Sicherstellung einer geordneten baulichen Weiterentwicklung im Bereich der Neufelder Straße in der Ortsgemeinde Frankeneck hat der Gemeinderat Frankeneck in seiner öffentlichen Sitzung am 30. September 2024 beschlossen, den Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Neufelder Straße 8“
mit Textlichen Festsetzungen und Begründung angenommen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitplanung mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung innerhalb angemessener Frist öffentlich auszulegen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird während dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Diese Auslegung wird in der Zeit vom
21. Oktober 2024 bis einschließlich 20. November 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 205, durchgeführt. Weiterhin können die maßgeblichen Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) unter www.vg-lambrecht.de – Bürger – Satzungen und Ordnungen – Ortsgemeinde Frankeneck – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neufelder Straße 8“ eingesehen werden.
Die Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB). Von einer Umweltprüfung wird abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 2)
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neufelder Straße 8“ kann dem abgedruckten Planauszug entnommen werden.