1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 |
2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Esthal haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz) oder an den Ortsbürgermeister, Hauptstraße 63a, 67472 Esthal oder elektronisch unter info@vg-lambrecht.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird im Rahmen seiner Beratungen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |