Im Wald nahe der Stadtgrenze, im Bereich des Festplatzes, wurden Brot- und Gebäckreste ausgebracht
Lambrecht. (hk) Nicht nur in Lambrecht, sondern auch in anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde wird derzeit verstärkt beobachtet, dass Wildschweine in die Ortschaften vordringen. Ein wesentlicher Grund dafür ist das unerlaubte Füttern von Wildtieren oder das Ausbringen von Lebensmitteln am Waldrand und in der Feldflur.
Stadtbürgermeister Andreas Ohler weist ausdrücklich darauf hin, dass das Füttern von Wildtieren verboten ist. Durch die Inhaltsstoffe von Speiseresten besteht die Gefahr der Übertragung von Krankheiten wie der Afrikanischen Schweinepest oder Botulismus. Schon ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann genügen, um Wildtiere anzulocken und Infektionen zu begünstigen.
Gemäß den geltenden Abfall- und Tierschutzbestimmungen können solche Verstöße mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden: Das Füttern von Wildtieren kann in Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden, das illegale Ablagern von Lebensmitteln oder Speiseresten – etwa im Wald oder am Waldrand – kann nach Abfallrecht sogar Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Ohler appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, Speisereste ausschließlich in der grünen Tonne oder im eigenen Kompost zu entsorgen – nicht im Wald oder an Feldrändern.
Nur so kann verhindert werden, dass sich Wildschweine an menschliche Nahrungsquellen gewöhnen und vermehrt in die Orte vordringen.