Stein des Anstoßes: Anhänger, Wohnwägen und Wohnmobile mit meist fremden Autonummern werden in letzter Zeit auf dem Tuchmacherplatz abgestellt. Ein Parken solcher Fahrzeuge im öffentlichen Raum ist nur auf die Dauer von zwei Wochen erlaubt.
Der Tagesordnungspunkt „Mitteilungen Anfragen“ eröffnet den Ratsmitgliedern die Möglichkeit, außerhalb der vorgegebenen Tagesordnung in öffentlichen Sitzungen das Wort zu ergreifen. Dies nutzte nun Hanne Hartmann (SWG), in der letzten Sitzung des Stadtrates, um ihr „Hinweis-Programm“ vorzutragen: Seit mehreren Wochen sind auf dem Tuchmacherplatz Wohnwägen, Anhänger mit einem beladenen Boot und Wohnmobile abgestellt. Diese Fahrzeuge dürfen nur zwei Wochen im öffentlichen Raum abgestellt sein. Im Bereich der Grabenstraße ist der Bürgersteig durch wuchernde Hecken zugewachsen. An der Ecke zum Beutelstein wurde zwar eine Hecke geschnitten, doch der Grünschnitt liegt seit Tagen auf der Straße. Auf den Wergen haben sich Schlaglöcher aufgetan, die immer größer werden. An der Ecke Bürgermeister-Köhler-Straße und Gartenstraße sind Gehwegplatten lose und stellen eine Stolpergefahr dar. Sie wies auch darauf hin, dass zahlreiche Garagen eher als Abstellräume oder Geräteschuppen dienen und gleichzeitig die Autos auf der Straße geparkt werden. Sie wies auf die Landesbauordnung hin, nach der Garagen ihrem Zweck nicht entfremdet werden dürfen. Versicherungsrechtlich kann es zu Problemen führen, wenn ein Brand in einer Garage entsteht, die nicht ordnungsgemäß genutzt wird.