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Talpost Lambrecht
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands¬gemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Elmstein haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz) oder an den Ortsbürgermeister, Bahnhofstraße 14, 67471 Elmstein oder elektronisch unter info@vg-lambrecht.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird im Rahmen seiner Beratungen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

3.

Kinder und Jugendliche der Ortsgemeinde Elmstein sind gemäß § 16 c Gemeindeordnung zu Planungen und Vorhaben die deren Interesse berühren besonders angesprochen.

Elmstein, den 28.10.2025
Rene Verdaasdonk
Ortsbürgermeister