Die Altstadt von Lambrecht mit ihren Straßen und Gebäuden ist zu großen Teilen bis heute erhalten. Die Plan-Aufnahme zeigt den Ortsbereich von Lambrecht im Jahre 1750 anlässlich der damaligen Grundsteuer-Renovation.
Lambrecht. (ve) Mit einer Gestaltungsfibel für die Stadt Lambrecht, die nicht nur den historischen Altstadtkern umfasst, sondern auf die gesamte Stadt erweitert werden wird, sollen die vorhandenen und baulich prägenden Formen und Gestaltungen bei Umbauten und Sanierungen erhalten und bei Neubauvorhaben wieder zur Anwendung gebracht werden. Der Bauausschuss entschied sich mit Stimmenmehrheit von FWG /SPD/Grüne/BSW/SWG gegen eine verschärfte Form der Gestaltung, die in einer Gestaltungssatzung einmünden würde. Robert Westerberger (CDU) wandte sich gegen ein begrenztes Sanierungsgebiet, wie es eine Sanierungssatzung vorschreiben würde. Es sei wichtig einen Leitfaden zu haben, der den Denkmalschutz beachte und darauf hinweise, dass nicht jeder bauen kann, wie er möchte. Auch Stadtbürgermeister Andreas Ohler sprach sich für die Ausweitung des Schutzgebietes über die gesamte Stadt aus, zumal auch stadtbild-prägende Gebäude der Hauptstraße in ihrer künftigen Nutzung geschützt werden müssten. Eine in ihren Vorgaben weitergehende Gestaltungssatzung dient dazu, städtebauliche Besonderheiten zu erhalten oder baugestalterische Qualitäten zu erhalten oder zu verwirklichen. Gestaltungssatzungen gelten jeweils für abgegrenzte Teile des Stadtgebietes.
Die vorgegebenen Vorschläge in der Gestaltungsfibel sollen dazu dienen, wertvolle Anregungen zur angemessenen Gebäudegestaltung bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und beim Neubau im historischen Kontext zu geben. Alle Elemente, die ein harmonisches Ortsbild prägen, werden in der Fibel behandelt, zum Beispiel Dächer und Dachaufbauten, Fassaden, Fenster und Türen sowie Einfriedungen und Freiflächen. Die Gestaltungsfibel ist als Empfehlung und Ratgeber für Bauvorhaben zu sehen. Sie soll als Anregung für die Bauherrenschaft und aller am Bau Beteiligten dienen. Die Fibel ersetzt nicht die sorgfältige Planung von erfahrenen Fachleuten. Sie dient als zusätzliche Richtschur für Bauberatungen.
Der Bauausschuss war der Meinung, dass eine reine Reglementierung des Bürgers beim Ausbau und der Sanierung von Gebäuden mittels einer Satzung eher zur Ablehnung als zum Erhalt und dem pfleglichen Umgang mit den Gebäuden und den städtischen Räumen führe. Durch das beispielhafte Aufzeigen der in der Stadt vorhandenen Werte an Baukultur und typischen architektonischen Formen soll das Bewusstsein der Bürger für den Erhalt dieser Werte geweckt werden. Die über tausendjährige Stadt Lambrecht hat eine überaus reiche Geschichte, die sichtbar wird in vielen denkmalgeschützten Gebäuden. Lambrecht hat aus der Baukultur und der bewegten Geschichte Qualitäten, die als Alleinstellungsmerkmale zu sehen sind und die mehr als bisher wahrgenommen und beachtet werden sollten. Der Stadtrat muss dem vom Bauausschuss getroffenen Beschluss einer Gestaltungsfibel noch zustimmen.