Gaskunden der Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH werden gebeten, auf die Überweisung der Abschlagszahlung für den Monat Dezember (d. h. Fälligkeit 01.12.2022 oder 15.12.2022) zu verzichten. Dies betrifft allerdings nur Abschläge für die Gasversorgung, Abschläge für Strom und / oder Wasser sind regulär zu überweisen. Sofern Kunden eine Einzugsermächtigung für die Gasabschläge erteilt haben, so werden die im Dezember fälligen Zahlungen von den Stadtwerken entweder nicht eingezogen oder unverzüglich zurückerstattet.
Hintergrund ist das neue Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), in dem die Übernahme der Abschlagszahlungen für Dezember 2022 durch den Staat geregelt ist. Diese sogenannte Dezember-Soforthilfe ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zu Entlastungen in der Energiekrise. Weitere Informationen zu dem tatsächlichen Entlastungsanspruch von Gas- und Wärmekunden sowie dem Adressatenkreis sind auf der Website der Stadtwerke www.sw-lambrecht.de erhältlich. Fragen beantwortet gerne der Kundenservice unter Tel. 06325 189-0. (E-Mail: kundenservice@sw-lambrecht.de).