Titel Logo
Talpost Lambrecht
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Die Meldebehörde der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) ist nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeiten, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i V m) §58c Abs.1 Satz1 des Soldatengesetzes widersprechen.

- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i V m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i V m § 50 Abs.1 BMG widersprechen.

- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i V m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i V m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

§ Hinweis auf Einrichtung einer Auskunftssperre

Nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönlicher Freiheit oder ähnlich schutzwürdiger Belange.

Ein berechtigtes Interesse ist schriftlich glaubhaft zu machen und wird ab dem Tag der Beantragung auf 2 Jahre befristet.

Bisher eingetragene Übermittlungs- und Auskunftssperren bleiben bestehen.

Anträge zur Beantragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre können Sie im Bürgerservice der Verbandsgemeinde Lambrecht erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Verbandsgemeinde Lambrecht unter der Telefonnummer 06325/181-0 (Zentrale) oder per Email: buergerbuero@vg-lambrecht.de

Lambrecht, den 13.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung