| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für 2025 |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde dem Gemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für 2025 liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung für 2025 durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neidenfels haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz) oder an die Ortsbürgermeisterin, Zwerlenbachstraße 1, 67468 Neidenfels oder elektronisch unter info@vg-lambrecht.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird im Rahmen seiner Beratungen über die Nachtragshaushaltssatzung 2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
| 3. | Kinder und Jugendliche der Ortsgemeinde sind gemäß § 16 c Gemeindeordnung zu Planungen und Vorhaben die deren Interesse berühren besonders angesprochen. |