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Talpost Lambrecht
Ausgabe 48/2022
Stadt Lambrecht (Pfalz)
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Neue Gestaltungssatzung

Die Alt-Gestaltungssatzung aus dem Jahre 1995 ist nicht mehr zeitgemäß

In zurückliegender Zeit wurde des öfteren die seit 1995 bestehende und nicht als zeitgemäß geltende Gestaltungssatzung der Stadt Lambrecht zitiert, wenn bauliche Maßnahme dieser Alt-Satzung nicht mehr entsprachen und Ausnahmeregelungen gestattet wurden. So war der Ruf nach einer Überarbeitung der Satzung laut geworden und der Stadtrat hat nun einen entsprechenden Beschluss gefasst. Jetzt hat sich gezeigt, dass eine Überarbeitung der Satzung nicht nur das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes umfasst, sondern auch das Anbringen von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen sowie eine Dämmung der Anwesen beinhaltet. Stadtplaner Hubert L. Deubert hat die Überarbeitung der Gestaltungssatzung entsprechend der neuen Anforderungen an Klimaschutz und Biodiversität als sinnvoll erachtet und bietet die Überarbeitung der Gestaltungssatzung zum Preis von 8.700 Euro netto an. Im Rahmen der Stadtsanierung wird die Maßnahme mit 75 Prozent der Kosten gefördert und somit kämen 2.175 Euro Eigenteil auf die Stadt zu. Bei zwei Enthaltungen wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Zuvor hatte Andreas Ohler (CDU) dafür plädiert, ein zweites Angebot einzuholen, was die Beigeordnete Tanja-Bundenthal-Beck als nicht notwendig ansah, denn Hubert L. Deubert sei der Stadtplaner mit dem ein Rahmenvertrag bestehe. Peter Seelmann (CDU) bezeichnete das Honorarangebot als angemessen, zumal eine Bezuschussung erfolge. Carsten Schindler (FWG) plädierte für die Annahme des Angebotes, zumal der Stadtplaner die Verhältnisse vor Ort gut kenne.