Bekanntmachung der
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz) oder elektronisch unter info@vg-lambrecht.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird im Rahmen seiner Beratungen über den Haushaltsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
| 3. | Kinder und Jugendliche der Verbandsgemeinde sind gemäß § 16 c Gemeindeordnung zu Planungen und Vorhaben die deren Interesse berühren besonders angesprochen. |