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Talpost Lambrecht
Ausgabe 7/2025
Stadt Lambrecht (Pfalz)
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Gestaltungsfibel in Auftrag gegeben

Aufhebung der Gestaltungssatzung der Stat Lambrecht von 1995 beschlossen

(ve) Eine knappe Stadtrats-Mehrheit von FWG, SPD und BSW beschloss die Aufhebung der Lambrechter Gestaltungssatzung aus dem Jahre 1995. Die Ratsmitglieder der CDU mit Bürgermeister Andreas Ohler und die Grünen stimmten dagegen. Bereits in der Sitzung im November hatte der Stadtrat die Aufhebung der Gestaltungssatzung beschlossen, doch der förmliche Beschluss musste jetzt wiederholt werden. Gleichzeitig wurde das Planungsbüro beauftragt, ein Angebot für eine Planungsfibel zu erarbeiten.

Die Satzung war zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie über überörtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) in der Stadt Lambrecht 1995 erlassen und nun aufgehoben, sie soll durch eine Gestaltungsfibel ersetzt werden soll.

Für bestimmte bebaute oder unbebaute Teile des Gemeindegebietes werden durch die Satzung Vorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen erlassen (z.B. Dachform, Fassadengestaltung, Fenstergliederung). Diese Vorschriften dienen unter anderem dazu, besondere gestalterische Qualitäten und damit das Ortsbild zu sichern. Gestaltungssatzungen geben für Bauherren den gestalterischen Rahmen vor, in den sich Neubauten einfügen sollen und bestehende Gebäude zu modernisieren sind. Rechtsgrundlage für die Aufstellung solcher Gestaltungssatzungen ist § 88 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Eine Gestaltungsfibel spricht bei Baumaßnahmen eher unverbindliche Empfehlungen aus, im Gegensatz zu einer Gestaltungssatzung.

Die Gestaltungsfibel soll durch das Planungsbüro Deubert & Partner, Quirnheim, erarbeitet werden. Die Angebotssumme beläuft sich auf insgesamt brutto 5.747,70 € inkl. Nebenkosten. Eine Auftragserteilung kann allerdings erst nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung erfolgen.