Bekanntmachung der
Stadt Lambrecht (Pfalz)
| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Stadtrat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Lambrecht (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz) oder an den Stadtbürgermeister, Wallonenstraße 11, 67466 Lambrecht (Pfalz) oder elektronisch unter info@vg-lambrecht.de einzureichen. Der Stadtrat wird im Rahmen seiner Beratungen über den Haushaltsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
| 3. | Kinder und Jugendliche der Stadt Lambrecht (Pfalz) sind gemäß § 16 c Gemeindeordnung zu Planungen und Vorhaben die deren Interesse berühren besonders angesprochen. |