Lambrecht. Aufgrund von verschiedenen Vorfällen in den vergangenen Tagen wurde als kurzfristige Maßnahme entschieden, dass die Haupteingangstüren nur nach vorherigem Klingeln und Verständigung über die Sprechanlage geöffnet werden.
Diese leider kurzfristig zu treffende Regelung gilt ab sofort (bis auf weiteres) zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Lambrecht (Pfalz), den 20.02.2025