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Talpost Lambrecht
Ausgabe 9/2025
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
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Verbandsgemeindeverwaltung informiert: Grundsteuerreform

Lambrecht. Zum Jahreswechsel 2024/2025 ist bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Sie hat nicht nur Auswirkungen auf die Berechnung der Grundsteuer, sondern auch auf die Zahlungspflicht.

In den Gemeinden der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) finden z.Zt. die Beratungen und Beschlussfassungen über die Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2025/2026 statt. Die Bescheide über die neuen Grundbesitzabgaben für 2025 werden nach den Beschlüssen über die Hebesätze bzw. Haushaltssatzungen in den einzelnen gemeindlichen Gremien und ggfls. nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde erstellt und anschließend versandt. Darin finden sich zum einen auch wichtige Hinweise zur Reform und zum anderen wird das weitere Vorgehen bei Fragen oder Einwänden erläutert.

Wichtig zu wissen:

Die bisherigen, Ihnen vorliegenden Bescheide über Grundbesitzabgaben der Verbandsgemeindeverwaltung haben zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit verloren. (Etwaige Zahlungsrückstände aus Vorjahren bleiben hiervon jedoch unberührt und müssen weiterhin beglichen werden.)

Gleichzeitig gelten ab 1. Januar 2025 neue Bescheide. Die neue Zahlungspflicht für den Zeitraum ab 2025 beginnt jedoch erst mit der Zustellung des neuen Grundsteuerbescheids. Bis dahin werden seitens der Verbandsgemeindeverwaltung auch keine Abbuchungen durchgeführt.

Unsere Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Grundsteuerbescheide nach Erhalt sodann auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (u.a. Aktenzeichen des Finanzamtes, Objektbezeichnung, Grundsteuermessbetrag, hinterlegte Zahlungsweise, Bankverbindung).

  • Bei Rückfragen zu Zahlungspflichten, Hebesatz usw. kann man sich an die Verbandsgemeindeverwaltung telefonisch unter 06325/181-181 oder -174 bzw. per E-Mail an steueramt@vg-lambrecht.de wenden.
  • Fragen zum Sepa-Lastschriftmandat richten Sie bitte direkt an die Verbandsgemeindekasse unter kasse@vg-lambrecht.de.
  • Für Nachfragen zu den Grundsteuerwerten sowie dem Grundsteuermessbetrag ist das Finanzamt Neustadt, Konrad-AdenauerStraße 26, Telefon 06321/930-0, zuständig.

Die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets „Steuern“ bitten während der Umstellungsphase um Verständnis, falls Rückmeldungen auf Telefonanrufe und Mails etwas Zeit in Anspruch nehmen sollten. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform Ihre Verbandsgemeindeverwaltung