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Das Tor zum Pfälzer Wald - VG Enkenbach-Alsenborn
Ausgabe 1/2023
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
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Die Deutsche Rentenversicherung informiert

Die Deutsche Rentenversicherung wird das Krisenjahr 2022 mit einem Plus von 2,1 Milliarden Euro abschließen. „Das zeigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch in unsicheren Zeiten auf einem soliden Fundament steht und ein verlässlicher Partner ist“, bilanzierte Beate Petry, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz für die Arbeitgeberseite bei der heutigen Sitzung der Vertreterversammlung unter Leitung von Thomas Breuer (Versichertenseite) in Speyer. Der Überschuss lässt die Nachhaltigkeitsrücklage auf 1,66 Monatsausgaben (41,7 Milliarden Euro) ansteigen. Zudem geht Petry davon aus, dass der Beitragssatz voraussichtlich bis 2026 stabil bei 18,6 Prozent gehalten werden kann.

Energiepreispauschale und Rentenanpassung 2023

Für alle Rentnerinnen und Rentner, die am 1. Dezember eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben, wurde die Energiepreispauschale von 300 Euro nunmehr angewiesen. Auch können die Rentnerinnen und Rentner im nächsten Jahr mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten voraussichtlich um 3,5 Prozent steigen, in Ostdeutschland um 4,2 Prozent.

Ältere Menschen immer wichtiger für den Arbeitsmarkt

Rund 2,8 Millionen (61 Prozent) der 60- bis 64-Jährigen sind erwerbstätig. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Im Ergebnis sieht die Bundesregierung diese Anhebung auch weiterhin für notwendig an. Sie verweist auf die Fähigkeiten und Potentiale älterer Arbeitnehmenden, die angesichts drohender Engpässe bei Fachkräften immer wichtiger werden.

Alle, die eine vorzeitige Altersrente erhalten, können ab 2023 unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.

Alle Bestandsrenten sind auf Grundrentenzuschlag überprüft

Seit dem 8. Oktober hat der rheinland-pfälzische Rentenversicherungsträger nahezu alle der rund 641 000 Bestandsrenten auf mögliche Grundrentenansprüche hin überprüft. Damit hat sie die von der Politik gesetzte Zielmarke „Ende 2022“ klar eingehalten. „Das ist ein schöner Erfolg und zeigt, dass auf die gesetzliche Rente Verlass ist. Aber die Arbeit ist damit längst nicht getan“, sagte Geschäftsführer Matthias Förster. Denn die Grundrente müsse bei jedem neuen Rentenantrag automatisch mitgeprüft und das Einkommen während des Rentenbezuges jährlich neu bestimmt werden.

Rentenversicherung auch in der Energiekrise arbeitsfähig

Verlässlichkeit beweist der rheinland-pfälzische Regionalträger auch im Umgang mit der Energiekrise. Durch begrenztes Heizen der Räume, Umstellen auf LED-Beleuchtung und Energieeffizienz in der IT konnte der Energieverbrauch deutlich reduziert und ein Beitrag zum 20-Prozent-Einsparziel der Bundesregierung geleistet werden. „Das sind für unsere Mitarbeitenden keine einfachen Bedingungen, denn Schreibtischarbeit wird bei 19 Grad von den meisten Menschen nicht mehr als angenehm empfunden“, so die Geschäftsleitung, die zugleich eine gute Akzeptanz der Maßnahmen feststellt. „Denn unsere Leistungen müssen auch weiterhin da ankommen, wo sie gebraucht werden: Bei unseren Versicherten und den Rentnerinnen und Rentnern“.

Starke Reha für alle

Neue Herausforderungen kommen auch auf die vier eigenen Reha-Kliniken des rheinland-pfälzischen Rentenversicherers zu: Ab Juli 2023 ist die Auswahl der passenden Reha-Klinik für die Versicherten nicht mehr vorrangig Sache der Rentenversicherung, sondern in erster Linie entscheiden die Versicherten selbst - so will es der Gesetzgeber. Stellvertretender Geschäftsführer Johannes Reichert sieht die trägereigenen Reha-Kliniken dafür gut aufgestellt: „Starke Reha für alle ist der Leitsatz unserer Kliniken. Sie bieten eine gute Reha auf hohem Niveau, bei der auch der Rahmen stimmt - helle und freundliche Zimmer und gesundes Essen, das schmeckt.“ Die Kliniken sind oder werden baulich auf den neuesten Stand gebracht und liegen inmitten reizvoller Naturlandschaften - in rheinland-pfälzischen Mittelgebirgen mit vergleichsweise kurzen Wegen zu den Wohnorten der Versicherten.

Bundeswahlbeauftragte zu Gast

Die Delegierten der Vertreterversammlung konnten auch den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und dessen Stellvertreterin, Doris Barnett, als Gäste begrüßen. Bei den Sozialversicherungswahlen bestimmen alle sechs Jahre die Versicherten und Arbeitgeber in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane. „Ich habe engagierte, fachkundige und selbstbewusste Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter kennengelernt und konnte viele Anregungen für meine politische Arbeit mitnehmen“, so Peter Weiß. „Die Erfolge ihrer Arbeit sollten noch bekannter werden. Dafür werde ich mich einsetzen.“ Für Doris Barnett ist es gerade das Ehrenamt, das die Sozialversicherung prägt. Wichtig sei deshalb auch, dass die mit der Sozialwahl 2023 angestrebte Quote von mindestens 40 Prozent Frauen in allen Sozialparlamenten erreicht werde.

Haushalt beschlossen

Beschlossen hat die Vertreterversammlung den Entwurf des Haushalts 2023 des rheinland-pfälzischen Rentenversicherungsträgers in Höhe von rund 9,3 Milliarden Euro. Mit rund 76 Prozent stellen die Beiträge den größten Einnahmeposten dar. Sie werden auf 7,1 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommen 1,9 Milliarden Euro durch Bundeszuschüsse. Die meisten Einnahmen gibt die DRV Rheinland-Pfalz direkt als Leistungen an ihre Versicherten weiter. Veranschlagt sind 7,6 Milliarden Euro für Renten, 615 Millionen Euro für die Krankenversicherung der Rentner und 207 Millionen Euro für Leistungen zur Rehabilitation.

Über die Selbstverwaltung der DRV Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Vertreterversammlung und Vorstand bilden die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Ehrenamtliche Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern sind in der sozialen Selbstverwaltung an grundlegenden finanziellen, organisatorischen und personellen Entscheidungen beteiligt.

In der gesetzlichen Rentenversicherung ändern sich ab Jahresbeginn 2023 wichtige Werte. Hier ein Überblick:

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2023 auf monatlich 7 300 oder jährlich 87 600 Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2023 richtet sich nach der Entwicklung der Bruttoverdienste von 2022 zu 2021. Da diese 2022 im Vergleich zu 2021 gestiegen sind, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze 2023.

Freiwillige Versicherung

Wer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, kann 2023 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 357,80 Euro im Monat wählen. Freiwillige Beiträge für 2022 können noch bis 31. März 2023 gezahlt werden. Dann kann man einen monatlichen Beitrag zwischen 96,72 Euro und 1 311,30 Euro wählen.

Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten fällt weg

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann ab 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Eine Altersrente kann auch weiterhin als Teilrente bezogen werden, mit dem Vorteil, dass dann weiter Anspruch auf Krankengeld besteht.

Mehr hinzuverdienen bei Erwerbsminderungsrenten

Bei Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen je nach Einzelfall auf jährlich bis zu rund 35 640 Euro. Entscheidend ist dabei, wie viele Stunden die Rentnerin oder der Rentner tatsächlich arbeiten.

Altersgrenzen ändern sich

Versicherte, die 1959 geboren sind, können 2023 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63) mit 64 Jahren und zwei Monaten erhalten. Die gleiche Altersgrenze gilt auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat, sodass 1958 Geborene eine abschlagsfreie Regelaltersrente mit 66 Jahren erhalten.

Beitragssatz bleibt unverändert

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt auch 2022 stabil bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.