| - | Hundesteuer |
| - | Grundsteuer (Bitte Abweichungen z. B. durch Kirchensteueranteil berücksichtigen!) |
Steuerbescheide für die Grund- und Hundesteuer, werden nur bei Änderungen der Berechnungsgrundlage erstellt.
Liegen keine Änderungen vor, haben Sie keinen Bescheid für das Jahr 2025 erhalten!
Die Zahlungsrate, die Sie am 15.05. zu entrichten haben, können Sie aus dem zuletzt erhaltenen Steuerbescheid entnehmen.
Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge automatisch eingezogen.
Wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist bei Überweisung unbedingt Ihre Bürgernummer, das Fälligkeitsdatum und die Steuerart anzugeben, da nur so die Zahlung richtig zugeordnet werden kann. Wichtig bei der Überweisung von Steuerbeträgen ist, dass die Einzahlung auf das Konto der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
IBAN DE85 5405 0220 0002 5040 09 bei der Sparkasse Kaiserslautern erfolgt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn:
Fragen zu den Bescheiden Grundsteuer:
Fr. Scheib, Tel. 06303 913137;
E-Mail janine.scheib@enkenbach-alsenborn.de
Fragen zu den Bescheiden Hundesteuer:
Fr. Schulz, Tel. 06303 913135,
E-Mail natalja.schulz@enkenbach-alsenborn.de
Fragen zu Zahlungseingängen:
Fr. Maj, Tel. 06303 913143,
E-Mail marion.maj@enkenbach-alsenborn.de