Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn (Ver- und Entsorgungsbiet Enkenbach-Alsenborn und Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer) für das Jahr 2020 festgestellt und über die Verwendung des Jahresgewinnes wie folgt beschlossen:
| 1. | Der Jahresabschluss des Wasserwerkes im Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn zum 31.12.2020 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresverlust von -377.574,35 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet. |
| 2. | Der Jahresabschluss des Kanalwerkes im Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn zum 31.12.2020 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn von 45.273,73 € wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag). |
| 3. | Der Jahresabschluss des Wasserwerkes im Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer zum 31.12.2020 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn von 55.799,07 € wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag) und die gebuchte Konzessionsabgabe 2020 von 89.123,00 € zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Rücklage zugeführt. |
| 4. | Der Jahresabschluss des Kanalwerkes im Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer zum 31.12.2020 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn von 97.806,99 € wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag). |
| 5. | Der Jahresabschluss des Elektrizitätswerkes Netz im Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer zum 31.12.2020 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn von 96.187,46 € wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag). |
| 6. | Der Jahresabschluss des Elektrizitätswerkes Vertrieb im Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer zum 31.12.2020 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn von 59.409,29 € wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag). |
Die Jahresbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht, der Anhang und der Prüfbericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegen gemäß § 27 (3) Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO), Rheinland-Pfalz,
vom 18.05.2026 bis einschließlich 01.06.2026
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