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Das Tor zum Pfälzer Wald - VG Enkenbach-Alsenborn
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Erinnerung an die Fälligkeit 15.05.2024 für alle Steuerzahler der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Am 15.05.2025 war die zweite Steuerrate 2025 für die Grund- und Hundesteuer zu entrichten

Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, wurden die Beträge automatisch eingezogen.

Wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist bei Überweisung unbedingt Ihre Bürgernummer, das Fälligkeitsdatum und die Steuerart anzugeben, da nur so die Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Wichtig bei der Überweisung von Steuerbeträgen ist, dass die Einzahlung auf das Konto der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

IBAN-Nr. DE85 5405 0220 0002 5040 09

bei der Sparkasse Kaiserslautern erfolgt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn:

Fragen zu den Bescheiden Grundsteuer:

Fr.Scheib, Tel. 06303 913137; Email: janine.scheib@enkenbach-alsenborn.de

Fragen zu den Bescheiden Hundesteuer:

Fr. Schulz, Tel. 06303 913135, Email: natalja.schulz@enkenbach-alsenborn.de

Fragen zu Zahlungseinängen:

Frau Maj, Tel. 06303 913143, Email: marion.maj@enkenbach-alsenborn.de

Falls Sie noch nicht bezahlt haben, tun Sie dies bitte schnellstmöglich, um kostenpflichtige Mahnungen abzuwenden!

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung