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Das Tor zum Pfälzer Wald - VG Enkenbach-Alsenborn
Ausgabe 28/2026
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
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Die Deutsche Rentenversicherung informiert

Neue Möglichkeiten für Minijobber

Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können das zum 1. Juli erstmals ändern.

Zum 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Entscheidung, keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, erstmals ändern. Sie können die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Zusätzlich zu den Rentenversicherungsbeiträgen ihres Arbeitgebers zahlen sie dann eigene Beiträge in geringer Höhe. Bisher galt: Wer sich einmal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, konnte in diesem Minijob nicht wieder versicherungspflichtig werden.

Versicherungspflicht hat Vorteile

Wer sich für die Rentenversicherungspflicht entscheidet, kann viele Vorteile nutzen: Die Beschäftigungszeiten im Minijob zählen für die verschiedenen Wartezeiten, zum Beispiel von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten. Es kann Anspruch auf Prävention, Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente entstehen. Das Arbeitsentgelt wird in voller Höhe bei der Berechnung der späteren Rente berücksichtigt. Die Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung ist möglich. Die Voraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, wie die „Riester-Rente“, werden erfüllt. Die Beitragszeiten zählen für einen möglichen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag.

Das ist zu beachten

Die Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Sie wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung, also für die Zukunft. Werden mehrere Minijobs ausgeübt, gilt sie für alle Minijobs. Jeder Arbeitgeber muss die neue Versicherungspflicht melden. Eine erneute Befreiung von der Versicherungspflicht ist in diesem Minijob nicht mehr möglich.

Antrag beim Arbeitgeber stellen

Gewerbliche Minijobber können über die Website der Minijob-Zentrale den Antrag auf Aufhebung der Versicherungsfreiheit herunterladen, ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben, der das meldet.

Minijobber im Privathaushalt sollten sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der die Aufhebung online über den "Änderungscheck" bei der Minijob-Zentrale veranlassen kann.

Die Website der Minijob-Zentrale ist über www.minijob-zentrale.de zu erreichen.

Gut zu wissen

603 Euro können Minijobber zurzeit maximal verdienen.

Davon müssen sie selbst kaum Abgaben zahlen, denn die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zahlt größtenteils der Arbeitgeber. Versicherungspflicht besteht nur zur Rentenversicherung. Davon kann man sich befreien lassen.

Wer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung ist, zahlt als Minijobber im gewerblichen Bereich Rentenbeiträge in Höhe von 3,6 Prozent des Verdienstes (zurzeit also monatlich maximal 21,71 Euro), als Minijobber im Privathaushalt Rentenbeiträge von 13,6 Prozent (zurzeit monatlich maximal 82,01 Euro).

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.

Vertreterversammlung tagte in Speyer

Wechsel an der Spitze der Vertreterversammlung – Bericht der Renten-kommission im Fokus

Ein Wechsel an der Spitze der Vertreterversammlung, der am Dienstag veröffentlichte Bericht der Rentenkommission und eine Halbjahresbilanz bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz: Gleich drei hochkarätige Themen standen im Mittelpunkt der heutigen Sitzung der Vertreterversammlung. Das Parlament der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung tagte unter Vorsitz von Franziska Bliewert (Arbeitgeberseite) in Speyer.

Langjähriger Vorsitzender Thomas Breuer verabschiedet

Mit viel Applaus verabschiedeten die Delegierten Thomas Breuer aus der Selbstverwaltung, der er über 20 Jahre als Vertreter der Versicherten angehört hat. Seit 2017 führte der 62jährige Gewerkschafter den alternierenden Vorsitz in der Vertreterversammlung und gehörte der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung an.

„Thomas Breuer ist eine Persönlichkeit, die die DRV Rheinland-Pfalz und ihre Selbstverwaltung über viele Jahre maßgeblich geprägt hat. Ein Mensch, der seine Positionen klar vertritt und doch das Gemeinsame im Blick hat. Und vor allem: Ein Mensch, der sich für andere einsetzt“, würdigte Franziska Bliewert das Engagement von Thomas Breuer. Verantwortlich hat er unter anderem die Investitionen in die eigenen Reha-Kliniken der DRV Rheinland-Pfalz begleitet und sich für ein bürgerfreundliches Beratungsnetz mit einer hohen Präsenz in der Fläche stark gemacht.

Nicht nur auf der strategischen Ebene, auch im direkten Kontakt mit Versicherten und Rentnern hat Thomas Breuer die Ideale der Selbstverwaltung gelebt – Verantwortung, Interessenausgleich und Bürgernähe. Über zwei Jahrzehnte war er selbst als ehrenamtlicher Versichertenberater aktiv und stand zahlreichen Versicherten und Rentnern mit Rat und Tat zur Seite. Für seinen hohen persönlichen Einsatz über viele Jahre hinweg verlieh ihm Franziska Bliewert die Verdienstmedaille der Deutschen Rentenversicherung.

Malte Pertzsch neuer alternierender Vorsitzender

Zum Nachfolger von Thomas Breuer hat die Vertreterversammlung Malte Pertzsch als neuen alternierenden Vorsitzenden für die Versichertenseite gewählt. Der 40jährige ist hauptberuflich Regionalleiter der IG Bauen-Agrar-Umwelt Rheinland-Pfalz-Saar.

Malte Pertzsch: „Ich freue mich auf die vor mir liegende Aufgabe in der Selbstverwaltung der DRV Rheinland-Pfalz. Sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die DRV Rheinland-Pfalz stehen in den kommenden Jahren vor grundsätzlichen Weichenstellungen, die ich im Interesse unserer Versicherten und Rentner in einer starken Selbstverwaltung mitgestalten möchte.“Für die Versichertenseite der DRV Rheinland-Pfalz wird Malte Pertzsch künftig auch der Bundesvertretersammlung angehören.

Weitreichende Vorschläge der Rentenkommission

Die mit Spannung erwarteten Empfehlungen der Alterssicherungskommission – besser bekannt als Rentenkommission – prägten den Bericht der Vorstandsvorsitzenden Myriam Lauzi (Versichertenseite). In 33 Empfehlungen hat die Kommission Vorschläge für eine verlässliche Alterssicherung über 2031 hinaus formuliert. Darunter ein Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent aus allen drei Säulen, eine Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung und einen besseren Sozialschutz für Selbstständige. In der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild eingeführt werden.

Dazu Myriam Lauzi: „Die Alterssicherungskommission hat wichtige Impulse gesetzt, die nun sorgfältig, ausgewogen und mit Augenmaß sowie im Zusammenhang mit den anstehenden Reformen bei Gesundheit, Pflege und anderen sozialen Sicherungssystemen bewertet werden müssen. Nicht alle Vorschläge überzeugen. Hier braucht es eine Diskussion, denn die Menschen benötigen Verlässlichkeit, Sicherheit und eine Politik, die Vertrauen schafft.“

Rehabilitation stärken

Um die Erwerbsfähigkeit der Versicherten in Zeiten des Fachkräftemangels zu sichern, empfiehlt die Kommission eine Stärkung der Rehabilitation - zugleich ein strategischer Schwerpunkt der DRV Rheinland-Pfalz. „Eine gute Reha sichert Teilhabe und unterstützt unsere Versicherten darin, dass sie sich auch bei gesundheitlichen Handicaps eine gute Alterssicherung aufbauen können“, so Geschäftsführerin Dr. Bettina Rademacher-Bensing.

Dabei setzt der rheinland-pfälzische Rentenversicherer noch eine Stufe früher an, bei der gesundheitlichen Prävention. Das unkomplizierte und digital zugängliche Präventionsprogramm „RV Fit“ hat sich auch im ersten Halbjahr wachsender Beliebtheit erfreut.

Über die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Vertreterversammlung und Vorstand bilden die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Ehrenamtliche Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern sind in der sozialen Selbstverwaltung an grundlegenden finanziellen, organisatorischen und personellen Entscheidungen beteiligt.