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Das Tor zum Pfälzer Wald - VG Enkenbach-Alsenborn
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Information zum Kerweumzug Alsenborn am 3.9.2023, 14.00 Uhr

Umzugsstrecke

Da die Umzugsstrecke, wegen Auflagen der Polizei, geändert werden musste findet im Jahr 2023 die Aufstellung des Kerweumzuges in der Straße „An der Kinderlehre“ statt.

Anfahrt über die Grünstadter Straße. Dort werden von der Straußjugend die Umzugsnummern übergeben. Die Nummerierung des Aufstellungsortes findet sich dann auf den Rinnenplatten auf der rechten Seite.

Umzugsstrecke: Umzugsbeginn „An der Kinderlehre“ – „Burgstraße“, dann „Burgstraße“ –

„An den Neuwiesen“ – „Am weißen Stein“ – „Leininger Straße“ – „Burgstraße“ – „Rosenhofstraße“ bis zum Zirkusmuseum.

Aufstellung für die Umzugswagen und Fahrzeuge (wegen Abnahme durch das Ordnungsamt)

13.00 Uhr, für Fußgruppen 13.30 Uhr.

Neue Vorschriften bei den Umzugs-Festwagen

Für die äußere Sicherung der Fahrzeuge muss eine Verkleidung (glatt ohne Löcher) an den Seitenflächen vorhanden sein, die höchstens 30 cm über dem Boden endet, damit die Zuschauer gegenüber den Rädern (ohne Vorderräder) gesichert sind. Während der Umzugsteilnahme muss durch die Verkleidung des Wagens und Ordner (Westen erhalten Sie kostenlos bei Frau Schnepp (siehe unten)) sichergestellt sein, dass keine Personen unter die Fahrzeuge gelangen können, insbesondere zwischen Zugmaschine und Anhänger sowie an der Frontseite. Es muss mit unberechenbarem Verhalten von Kindern und Betrunkenen gerechnet werden. Die Verkleidung an den Umzugswagen muss so stabil sein, dass sie auch bei kräftigem Druck nicht nachgibt. Ebenso sind die Zugmaschinen (ggf. Traktoren) seitlich am Hinterrad mit Schürzen zu versehen, wenn die Spurbreite der Hinterräder von der Spurbreite der Vorderräder abweicht.

Pferdefuhrwerke werden in einer Erlaubnis gesondert geregelt.

Muster Traktor mit Anhänger

Die Festwagen sollen die Regelmaße nach der StVZO nicht überschreiten:

Breite: 2,55 m, Höhe: 4,00 m, Länge des gesamten Fahrzeuges: 18,00 m.

Es können nur Züge mit maximal 1 Anhänger zugelassen werden.

Bei Motivwagen mit Personenbeförderung ist ein zugelassener Feuerlöscher mitzuführen.

An dem Kerweumzug können nur solche Fahrzeuge teilnehmen, die der Zugleitung als teilnehmende Fahrzeuge gemeldet sind, über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und eine Abnahme durch die DEKRA durchgeführt wurde.

Anmeldung bei: Petra Schnepp (06303-913-149) oder per Mail: petra.schnepp@enkenbach-alsenborn.de

Für die Abnahme der Fahrzeuge durch die Dekra besteht die Möglichkeit diese am 31.8.2023 von 15.00 – 16.30 am Bauhof Enkenbach-Alsenborn, Mühlweg 3 (hinter Feuerwache) vorzufahren. Kosten für die Teilnehmer entstehen hier nicht.

Für Fußgruppen, Kapellen und geschmückte zugelassene PKW bestehen keine besonderen Vorschriften.

Jürgen Wenzel
(Ortsbürgermeister)