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Das Tor zum Pfälzer Wald - VG Enkenbach-Alsenborn
Ausgabe 37/2026
Amtlicher Teil
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Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Fußgängerbrücke über die B 48

Die nach dem Unfall beschädigte Fußgängerbrücke über die B 48 in Enkenbach-Alsenborn ist nach einer statischen Begutachtung derzeit nur eingeschränkt nutzbar. Eine umfassende Sanierung der Brücke ist noch nicht erfolgt.

Um die Brücke vorübergehend sicher nutzen zu können, wurde in ihrer Mitte ein durch Bauzäune abgegrenzter Korridor eingerichtet. Dieser darf ausschließlich von zu Fuß Gehenden sowie von Radfahrenden, die ihr Fahrrad schieben, benutzt werden.

Radfahrende müssen absteigen

Aus statischen Gründen ist es zwingend erforderlich, dass Radfahrende vor dem Betreten der Brücke absteigen und ihr Fahrrad im betroffenen Bereich zu schieben. Nach der Vorgabe des beauftragten Statikers können die beim Fahren entstehenden dynamischen Kräfte, insbesondere durch das Treten und die damit verbundenen Bewegungen, Schwingungen der Brückenkonstruktion verursachen. Dadurch könnten die Standsicherheit und die sichere Nutzung der Brücke beeinträchtigt werden.

Die entsprechenden Hinweisschilder wurden an den Zugängen zur Brücke angebracht. Sie sind unbedingt zu beachten. Außerdem wird darum gebeten, die Beschilderung nicht zu entfernen oder zu beschädigen. Das wiederholte Entfernen der Schilder erschwert die notwendige Sicherung und Information der Verkehrsteilnehmenden.

Alle Nutzerinnen und Nutzer werden dringend aufgefordert,

  • den abgegrenzten Korridor zu benutzen,
  • als Radfahrende vor dem Betreten der Brücke abzusteigen und das Fahrrad zu schieben,
  • auf entgegenkommende sowie auf zu Fuß gehende Personen Rücksicht zu nehmen und
  • die Absperrungen und Hinweisschilder nicht zu verändern oder zu beschädigen.

Die Vorgaben dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden und der Erhaltung der derzeit noch möglichen eingeschränkten Nutzung der Brücke. Bei weiterer Missachtung der Sicherheitsvorgaben kann eine erneute vollständige Sperrung der Brücke erforderlich werden.

Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bittet um Verständnis und um die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger.

Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Ordnungsbehörde