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Das Tor zum Pfälzer Wald - VG Enkenbach-Alsenborn
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
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Information der Abfallwirtschaft des Landkreises Kaiserslautern

Informationen zum Gelben Sack

Die Grundverteilung von 60 Gelben Säcken ist für das Jahr 2024 abgeschlossen.

Für Reklamationen zur Auslieferung und Abholung steht Ihnen die kostenlose Hotline-Nummer 0800 - 001 0227 der Firma Containerdienst B&S GmbH zur Verfügung. Die Kreisabfallwirtschaft ist hierfür nicht zuständig.

Zuständigkeit:

Die Verteilung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht im Auftrag der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Daher sind diese Leistungen

auch nicht in der Abfallgebühr enthalten. Finanziert wird der „Gelbe Sack“

ausschließlich über die Dualen Systeme in Deutschland. Sie schreiben die im Zusammenhang mit dem Gelben Sack zu erbringenden Leistungen aus und vergeben auch die Aufträge. Darauf hat der Landkreis keinen Einfluss.

Mehrbedarf

Bei Mehrbedarf gegen Ende des Jahres oder wenn Sie neu zugezogen sind, besteht die Möglichkeit, die gelben Wertstoffsäcke schriftlich zu bestellen. Bitte geben Sie hierzu immer die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen an.

Über folgende schriftliche Wege ist eine Nachbestellung möglich:

  • per Post an: Containerdienst B&S GmbH, Winzenheimer Str. 28, 55559
  • Bretzenheim (Postkarten finden Sie in der Heftmitte des Abfallratgebers)
  • per E-Mail an: gelbesaecke@containerdienst-bad-kreuznach.de
  • per Fax: 0671-64 803 oder
  • per Abfall-App

Sie bekommen die Gelben Säcke dann nach Hause geliefert.

Im Gelben Sack landen viel zu oft die falschen Abfälle

Im Kaufpreis einer verpackten Ware ist bereits ein sogenanntes Lizenzentgelt für die Entsorgung der Verkaufsverpackung enthalten, daher fällt für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen keine weitere Müllgebühr an.

Das bedeutet aber, dass über die Gelben Säcke auch nur Verpackungsmaterial entsorgt werden darf. Sonstige Abfälle wie Kinderspielzeug oder Haushaltsgegenstände aus Kunststoff gehören nicht in die Gelben Säcke – auch wenn sie aus Plastik sind. Diese Plastikgegenstände können als Restabfall in der Restmülltonne oder bei sperrigen Plastikgegenständen wie z. B. Plastikstühle, Wäschekörbe, Bobby Cars … als Sperrmüll entsorgt werden. Auch Baustyropor gehört nicht in den Gelben Sack. Wir weisen darauf hin, dass grobe Verstöße als

Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Wenn im Gelben Sack zu viele Fehlwürfe – vor allem Restabfälle enthalten sind, dann benötigen die Haushalte wesentlich mehr Gelbe Säcke als vorgesehen.

Dies ist aber auch der Fall, wenn die Gelben Säcke zweckentfremdet werden – beispielsweise für Altkleiderentsorgung, oder als Restabfalltüte, oder zur Aufbewahrung von Haushaltsgegenständen. Es gibt leider mannigfache Beispiele dafür. Dadurch sind die Säcke sehr schnell aufgebraucht und der Grundbedarf überschritten. Dann müssen erneut Säcke bestellt werden. Wenn das viele Haushalte so machen, dann hat das Entsorgungsunternehmen schneller als geplant keine Vorräte mehr und kommt mit dem kalkulierten Kontingent nicht aus.

Wir bitten Sie, sparsam mit den Gelben Säcken zu haushalten und vielleicht auch Mal die eine oder andere Verpackung beim Einkauf im Geschäft zu lassen.