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Das Tor zum Pfälzer Wald - VG Enkenbach-Alsenborn
Ausgabe 40/2024
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

ab dem Jahr 2024 gelten neue, gemeinsame Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn.

Bedingt durch die Änderungen der Gebühren und die damit verbundene Zusammenführung der Ver- und Entsorgungsgebiete Enkenbach-Alsenborn und Hochspeyer können die schlussendlich zu zahlenden Gebühren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von den Ihnen mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung 2023 übermittelten Abschlägen abweichen.

Für Rückfragen oder falls Sie Ihre weiteren Abschläge für das Jahr 2024 ändern möchten, stehen wir Ihnen gern unter 06305/71-163 und -168 sowie per E-Mail (vg-werke@enkenbach-alsenborn.de) und per Fax (06305/71-192) zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Ihre Verbandsgemeindewerke

Bekanntmachung der Abgabensätze für Abwasser

Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat die nachfolgenden Abgabensätze, die gemäß § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung, „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung“, festzusetzen sind, beschlossen.

Die Abwassergebühren wurden mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.09.2024 mit Wirkung zum 01.01.2024 festgesetzt. Für das gesamte Entsorgungsgebiet der Verbandsgemeindewerke (Ortsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Frankenstein, Mehlingen, Neuhemsbach, Hochspeyer, Sembach, Waldleiningen) gilt:

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Hinweis: Preisblatt gültig seit 01.01.2024.

* Die Preise sind umsatzsteuerfrei: netto = brutto

Ron Adam-Beer
Kommissarischer Werkleiter

Bekanntmachung der Abgabensätze für Wasser

Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat die nachfolgenden Abgabensätze, die gemäß § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung, „Entgeltsatzung Wasserversorgung“, festzusetzen sind, beschlossen.

Die Wassergebühren wurden mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.09.2024 mit Wirkung zum 01.01.2024 festgesetzt. Für das gesamte Versorgungsgebiet der Verbandsgemeindewerke (Ortsgemeinden Fischbach, Frankenstein, Mehlingen, Neuhemsbach, Hochspeyer, Sembach, Waldleingingen) gilt:

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Hinweis: Preisblatt gültig seit 01.01.2024.

* Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in der jeweils festgesetzten Höhe.

** derzeit inkl. 19 % USt.; sonst 7 % USt.

Ron Adam-Beer
Kommissarischer Werkleiter