Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Erzenhausen wird durch Einholung schriftlicher Gebote, die spätestens am 31.12.2022 beim Jagdvorsteher Herr Klaus Urschel, Im Borfeld 21, 67685 Erzenhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Rummelstr. 15, 67685 Weilerbach, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirk Erzenhausen“ vorliegen müssen, verpachtet. Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe. Die Gebote müssen beziffert und aus sich selbst heraus verständlich sein.
Die Jagdgenossenschaft behält sich die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Der Jagdbezirk befindet sich in einer landschaftlich reizvollen Umgebung und ist bestens geeignet zum Bejagen von Rehwild und Schwarzwild.
Die Jagdpachtbedingungen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder dem Jagdvorsteher, Herrn Klaus Urschel (Tel.: 06374/3701; Mobil: 015128167176 Email: Klaus-Urschel@t-online.de) eingesehen werden.
Der Pachtvertrag soll auf die Dauer von mindestens 8 Jahren abgeschlossen werden. Das Pachtverhältnis beginnt ab dem 01.04.2023.
Beschreibung des Jagdbezirkes:
Gesamtfläche 470 ha
Befriedete Fläche 40 ha
Bejagbare Fläche 430 ha
Abschussfestsetzung/ -erfüllung Rehwild 2019/ 2020/ 2021: insgesamt 60