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Stadt- und Land-Kurier Otterbach-Otterberg
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde Aktuell
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Nachrichten aus der Verbandsgemeinde

Sanierung der Otterstraße in Otterbach

Der Landesbetrieb Mobilität hat mitgeteilt, dass die Sanierung der Otterstraße inzwischen öffentlich ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibung läuft noch bis Mitte März. Anschließend soll die Vergabe an ein Bauunternehmen erfolgen. Geplanter Baubeginn ist Mai 2026.

Die Maßnahme wird in drei Bauabschnitten umgesetzt.

Der erste Bauabschnitt reicht vom Ortseingang bis zum Reichenbacher Weg. Insgesamt rechnet der LBM mit einer Bauzeit von rund 16 Monaten. Ich halte Sie natürlich über den weiteren Ablauf und mögliche verkehrliche Einschränkungen auf dem Laufenden.

Neue Postfiliale in Otterbach

Die Post hat uns als Verbandsgemeinde offiziell informiert:

Die neue Postfiliale wird in der Aral-Tankstelle in der Lauterstraße in Otterbach eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr

Damit ist die postalische Versorgung weiterhin direkt im Ort gesichert.

🪶 Waldkalkung im Staatswald Otterberg

Der Staatswald rund um Otterberg wird derzeit im Rahmen einer Bodenschutzmaßnahme gekalkt.

Der Leiter des Forstamtes Otterberg, Herr Adam, hat mir die Gelegenheit gegeben, mir den Ablauf direkt am Hubschrauber-Landeplatz und an der Beladestation anzuschauen.

Dabei wird der Kalk mit einem Hubschrauber ausgebracht. Ein sogenannter „Shot“ dauert nur etwa sieben bis acht Sekunden – dann ist der Ausbringungsbehälter leer und wird am Boden wieder befüllt. So können große Waldflächen präzise und effizient behandelt werden. Ziel der Maßnahme ist es, den stark versauerten Waldböden entgegenzuwirken. Der Kalk hebt den pH-Wert an und bringt ihn wieder in einen gesunden Bereich.

Das hat viele positive Effekte:

  • Verbesserung der Bodenstruktur
  • bessere Durchlüftung und Wasserspeicherung
  • stabilerer Wurzelraum für die Bäume
  • Förderung von Regenwürmern und Mikroorganismen
  • bessere Humusbildung
  • langfristige Stabilisierung des Ökosystems
  • positive Auswirkungen auf das Grundwasser

Es ist übrigens die erste Waldkalkung überhaupt in unseren Wäldern der Verbandsgemeinde. Solche Maßnahmen sollten etwa alle 20 Jahre wiederholt werden.

Ich bin dankbar, dass das Forstamt diese wichtige Investition in die Zukunft unserer Wälder vorgenommen hat.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Regelungen der GEG-Novelle von 2023 – häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – abzuschaffen und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen.

Was bedeutet das konkret?

  • Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt.
  • Es gibt keinen verpflichtenden Austausch funktionierender Heizungen.

Auch Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich. Allerdings gilt ab 2029 eine sogenannte „Bio-Treppe“: Neue Heizungsanlagen müssen dann schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe – etwa Biomethan oder synthetische Energieträger – nutzen.

Wichtig ist:

Die Klimaziele bleiben bestehen.

Im Jahr 2030 wird überprüft, ob der Gebäudesektor auf Kurs ist.

Die Förderprogramme – beispielsweise die Bundesförderung für effiziente Gebäude und Wärmepumpen – bleiben mindestens bis 2029 gesichert. Auch die EU-Vorgaben zu Nullemissions-Neubauten ab 2028 beziehungsweise 2030 werden umgesetzt – allerdings ohne zusätzliche individuelle Sanierungspflichten für bestehende Wohngebäude.

Ich halte Sie über die weiteren Entwicklungen selbstverständlich auf dem Laufenden.