Information der Abfallwirtschaft
des Landkreises Kaiserslautern
Grundbedarf
Die Grundverteilung der Gelben Säcke ist abgeschlossen. Jeder Haushalt sollte somit im Januar bis Mitte Februar 60 Säcke erhalten haben.
Falls Sie keine Gelben Säcke erhalten haben, können Sie dies unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800-0010227 der Firma Containerdienst B&S GmbH reklamieren.
Mehrbedarf
Bei Mehrbedarf gegen Ende des Jahres oder wenn Sie neu zugezogen sind, besteht die Möglichkeit, die gelben Wertstoffsäcke schriftlich nachzubestellen. Bitte geben Sie hierzu immer die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen an.
Über folgende schriftliche Wege ist eine Nachbestellung möglich:
per Post an: Containerdienst B&S GmbH, Winzenheimer Str. 28, 55559 Bretzenheim (Postkarten finden Sie in der Heftmitte des Abfallratgebers)
per E-Mail an: gelbesaecke@containerdienst-bad-kreuznach.de
per Fax: 0671-64 803 oder
per Abfall-App
Sie bekommen die Gelben Säcke dann nach Hause geliefert.
Abholung:
Bitte stellen Sie Ihre Gelben Säcke am Abfuhrtag zugeschnürt bis spätestens 6:00 Uhr morgens oder frühestens am Vorabend an den Straßenrand zur Abholung bereit.
Für Reklamationen bezüglich nicht erfolgter Abholung der Gelben Säcke steht Ihnen ebenfalls die kostenlose Hotline-Nummer 0800-0010227 der Firma Containerdienst B&S GmbH zur Verfügung.
Zuständigkeit:
Die Verteilung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht im Auftrag der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Daher sind diese Leistungen auch nicht in der Abfallgebühr enthalten. Finanziert wird der „Gelbe Sack“ ausschließlich über die Dualen Systeme in Deutschland. Sie schreiben die im Zusammenhang mit dem Gelben Sack zu erbringenden Leistungen aus und vergeben auch die Aufträge.
Darauf hat der Landkreis keinen Einfluss.
Im Gelben Sack landen viel zu oft die falschen Abfälle
Im Kaufpreis einer verpackten Ware ist bereits ein sogenanntes Lizenzentgelt für die Entsorgung der Verkaufsverpackung enthalten, daher fällt für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen keine weitere Müllgebühr an.
Das bedeutet aber, dass über die Gelben Säcke auch nur Verpackungsmaterial
entsorgt werden darf. Sonstige Abfälle wie Kinderspielzeug oder Haushaltsgegenstände aus Kunststoff gehören nicht in die Gelben Säcke - auch wenn sie aus Plastik sind. Diese Plastikgegenstände können als Restabfall in der Restmülltonne oder bei sperrigen Plastikgegenständen wie z. B. Plastikstühle, Wäschekörbe, Bobby Cars … als Sperrmüll entsorgt werden. Auch Baustyropor gehört nicht in den Gelben Sack. Wir weisen darauf hin, dass grobe Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Wenn im Gelben Sack zu viele Fehlwürfe - vor allem Restabfälle enthalten sind, dann benötigen die Haushalte wesentlich mehr Gelbe Säcke als vorgesehen. Dies ist aber auch der Fall, wenn die Gelben Säcke zweckentfremdet werden - beispielsweise für Altkleiderentsorgung, oder als Restabfalltüte, oder zur Aufbewahrung von Haushaltsgegenständen. Es gibt leider mannigfache Beispiele dafür. Dadurch sind die Säcke sehr schnell aufgebraucht und der Grundbedarf überschritten. Dann müssen erneut Säcke bestellt werden. Wenn das viele Haushalte so machen, dann hat das Entsorgungsunternehmen schneller als geplant keine Vorräte mehr und kommt mit dem kalkulierten Kontingent nicht aus.
Wir bitten Sie, sparsam mit den Gelben Säcken zu haushalten und vielleichtauch Mal die eine oder andere Verpackung beim Einkauf im Geschäft zu lassen.