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Stadt- und Land-Kurier Otterbach-Otterberg
Ausgabe 17/2025
Verbandsgemeinde Aktuell
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Die Abfallwirtschaft des Landkreises Kaiserslautern informiert

Müllabfuhr Ostern

Hier gilt die allgemeine Abfuhrregel in Wochen mit Feiertagen: „Fällt der Abfuhrtermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich diese Abfuhr auf den nächsten oder übernächsten Werktag. Alle in der gleichen Woche auf den Feiertag folgenden Abfuhren werden entweder am regulären Abfuhrtag oder am darauf folgenden Werktag durchgeführt. Somit kann auch samstags nachgefahren werden.“ Vorverlegungen finden keine statt.

Für die Karwoche heißt das konkret: Alle Haushalte die am Karfreitag (18.4.) Müllabfuhr hätten, stellen Ihre Abfallgefäße dann am Samstag bereit.

Die Haushalte, die am Ostermontag (21.4.) Müllabfuhr hätten, stellen Ihre Abfallgefäße am Dienstag bereit.

Diejenigen die am Dienstag Müllabfuhr haben, stellen das Gefäß auch am Dienstag bereit (die Abfuhr kann aber in ein paar Ortsgemeinden auch erst am Mittwoch stattfinden) und so weiter - siehe allg. Abfuhrregel oben.