Es war in den vergangenen Jahren nicht ungewöhnlich, dass zum Jahresbeginn für die Gemeinden noch kein genehmigter Finanzhaushaltsplan vorlag. Dennoch war es der Kommune immer möglich, erforderliche Pflegemaßnahmen durchzuführen und erforderliche Verbrauchsgüter des Alltags zu beschaffen. Im Wahljahr 2024 ist es anders! Solange kein ausgeglichener Haushalt als genehmigt vorliegt, werden Ausgaben nur für Notfallmaßnahmen, Gefahrenabwehr und vertraglich festgelegte Verpflichtungen bewilligt! Alles andere unterliegt der intensivsten Begründung oder dem Rotstift. Letzterer streicht dann schon mal das Zeichenpapier für die Kita oder den Grünschnitt im Dorfbereich. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren systematisch in kleinen Schritten das Ortsbild pflegerisch durchstrukturiert. Nun droht ein Rückfall, der nur mit einem überhöhten Aufwand wieder teuer aufgeholt werden kann. Die Gemeinde ist da schon dankbar für die Unterstützungen von Privatpersonen, von gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlichen Helfern. Beschlüsse übergeordneter Kommunalverbände für eine 1,5%ige Umlageerhöhungen sind aber schon mal wirksam auf die Gemeinde umgelegt. Es bleibt wohl noch spannend, was der Gemeinde als letztes Glied in der Finanzkette für ihre umfangreichen Aufgaben noch verbleibt. „Die Logik und die Art und Weise solcher Vorgehensweise erschließt sich so manchem nicht “ meint Bürgermeister Sven Rheinheimer. Katzweiler steht mit diesem Problem nicht alleine da. Die allermeisten Gemeinden in der VG haben noch keinen aufgestellten Finanzhaushalt und sind in vergleichbarer Situation. Die Gemeinde braucht finanziellen Mindestrahmen, damit wenigstens grundlegende Pflege- und laufende Instandhaltungsmaßnahmen weiterlaufen, wenn auch im reduzierten Rahmen. Das ist die Politik mit ihren Aufsichtsorganen der Gemeinde schuldig.