Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hirschhorn werden hiermit zu einer am
Donnerstag, 1. Februar 2024 um 19 Uhr
in der Gaststätte des TuS Hirschhorn
stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Wahl eines Schriftführers und einem Kassierer |
| 3. | Jagdpachtverlängerung des Jagdreviers Hirschhorn |
| 4. | Im Jagdbezirk Hirschhorn die bejagbare Fläche verkleinern |
| 5. | Informationen |
Eigentümer von bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes sind stimmberechtigt. Jagdgenossen deren persönliches Erscheinen nicht möglich ist, können sich durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Bei dem Vertreter muss es sich um den Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie, eine ständig im Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen handeln. Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Momentan liegt nur das alte Jagdkataster vor – Ein neues kann nicht eingesehen werden, da auf keine aktualisierten Unterlagen zugegriffen werden kann.
Die Jagdgenossen werden darauf hingewiesen, dass die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden und der durch sie vertretenen Grundflächen beschlussfähig ist.