Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Otterberg |
| Gewanne: | Weiher |
| Nutzungsart: | Ackerland |
| Größe: | 0,6920 ha |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse
| - | bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum |
| - | bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist |
bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.