Private Bauherrn können in den Sanierungsgebieten bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Wohngebäuden die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung ins Anspruch nehmen. Bei historischen, ortsbildprägenden Gebäuden können auch Zuschüsse über die private Dorferneuerung gewährt werden.
Zusammen mit öffentlichen Maßnahmen sollen so die Ortskerne gestärkt und zukunftsfähig gestaltet zu werden.
In der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg wurde in folgenden Ortsgemeinden und Ortsteilen Sanierungsgebiete ausgewiesen:
Frankelbach, Heiligenmoschel, Heimkirchen, Hirschhorn, Katzweiler, Mehlbach, Niederkirchen, Morbach, Wörsbach, Olsbrücken, Schallodenbach, Schneckenhausen und Sulzbachtal.
Die Erstberatung ist für die Bauherren in Heiligenmoschel und Niederkirchen kostenlos.
Für weitere Informationen steht die Verwaltung unter sanierung@otterbach-otterberg.de, 06301/607-305 zur Verfügung.