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Stadt- und Land-Kurier Otterbach-Otterberg
Ausgabe 28/2026
Aus den Gemeinden
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Vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

 

Falls Sie durch einen Unfall, eine Krankheit oder andere Umstände Ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren, müssen Dritte Entscheidungen für Sie treffen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme dürfen Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige nicht automatisch für Sie entscheiden.

Handeln Sie jetzt: Legen Sie fest, wer in solchen Situationen wie für Sie entscheidet.

In einem kostenlosen Vortrag am 16. Juli 2026 um 18:00 Uhr

im Foyer der Westpfalzhalle Niederkirchen

erläutert Christian Simunic (SKFM Betreuungsverein) die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten – von der Vorsorgevollmacht über die Patientenverfügung bis hin zur Abgrenzung zur gesetzlichen Betreuung.