Achtung: Zeitfenster im Buchungsportal geändert von zweistündlich auf stündlich
Bei telefonischer Terminvereinbarung oder bei der Buchung eines Termins über die Website der ZAK können ab 1. August nun Anmeldungen in einem Zeitfenster von einer Stunde vorgenommen werden.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es oft innerhalb eines zweistündlichen Zeitfensters zu längeren Wartezeiten kam. Durch diese Absenkung des Zeitintervalls erhofft sich die Kreisverwaltung vor allem den Rückstau zu Beginn eines Zeitslots zu verringern bzw. das Verkehrsaufkommen im und vor dem Hof zu entzerren.
Termine bitte weiterhin über das Buchungsportal: https://wsh.zak-kl.de oder telefonisch unter 0631 / 34 11 7-0 vereinbaren.
Der Wertstoffhof Kindsbach steht unter der Trägerschaft des Landkreises Kaiserslautern und wird von der ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern betrieben. Er steht Privatpersonen und Kleingewerbebetrieben aus dem Landkreis Kaiserslautern zur Verfügung. Die Anlieferung ist kostenfrei.
Beachten Sie jedoch bitte, dass am Wertstoffhof Kindsbach keine großen Mengen an Wertstoffen angeliefert werden können, da der Hof nur über eine relativ kleine Abstellfläche und über eine begrenzte Containerzahl verfügt. Daher gibt es bei der Anlieferung schon immer eine Mengenbegrenzung von 0,5 m³ pro Wertstoffart einmal im Monat - nur Elektrogeräte können ohne Mengenbegrenzung abgegeben werden. Wenn Sie größere Mengen zu entsorgen haben, dann nutzen Sie bitte den Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK).
Nichts desto trotz möchte die Kreisabfallwirtschaft die Anlieferungen auf dem Wertstoffhof so bürgerfreundlich wie möglich gestalten. Im Zuge der Corona-Pandemie 2020 haben wir die Öffnungszeiten von 4 auf 6 Tage erweitert. Somit ist er die ganze Woche von Montag bis Freitag, von 13:00 - 17:00 Uhr und samstags von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet. Dies trägt ebenfalls - wie die Absenkung des Zeitintervalls - dazu bei, dass es keine langen Warteschlangen mehr gibt.
Nachfolgend eine Auflistung der Wertstoffe, die wir in Kindsbach annehmen bzw. aus Platzgründen nicht annehmen können:
| Angenommen werden folgende Wertstoffe bis 0,5 m3: | |
| - | Altholz, nicht schadstoffbelastet (A I - A III) aus dem Innenbereich |
| - | Altkleider / Schuhe (keine verschimmelten, ölverschmierten Textilien) |
| - | Batterien / Akkus (vor der Anlieferung aus den Elektrogeräten entfernen und gesondert abgeben!) |
| - | Bauschutt mineralisch, ohne Stör- u. Schadstoffe wie z. B. Steine, Beton, Fliesen (ohne Anhaftungen von Fliesenkleber, Dichtmassen, Tapetenresten), Sanitärkeramik, Blumentöpfe u. Geschirr aus Keramik |
| - | Behälterglas (Glascontainer stehen im Einfahrtsbereich) |
| - | CDs, DVDs |
| - | Elektroschrott, große und kleine Elektrogeräte einschließlich Kühlgeräte, Elektrokabel... (ohne Mengenbegrenzung) |
| - | Erde, ohne Stör- u. Schadstoffe |
| - | Fensterrahmen aus Metall und Kunststoff |
| - | Flachglas |
| - | Gipskartonplatten (ohne Anhaftungen) |
| - | Korken aus Kork |
| - | Körperhafte Kunststoffe wie z. B. Babybadewannen, Plastikgartenmöbel, Wäschekörbe,... |
| - | Laminat, Parkett |
| - | Metallschrott (Eisen- u. Nichteisenmetalle) |
| - | PUR Bauschaumdosen |
| - | Saubere Kunststofffolien |
| - | Sauberes Papier sowie Pappe und Kartonage (gefaltet oder zerkleinert) |
| - | Sauberes Polystyrol (Styropor) |
| - | Sperrmüll wie z. B. ein einzelnes Sofa oder 2 - 3 kleinere Sperrmüllgegenstände |
| Nicht angenommen werden: | |
| - | Agrar-/Silofolie |
| - | Altholz schadstoffbelastet (z. B. mit Holzschutzmittel behandeltes, imprägniertes, verfaultes oder verbranntes Holz) |
| - | Altreifen |
| - | Asbesthaltige Materialien (z. B. Eternitplatten, Wellasbest, asbesthaltige Blumenkästen,...) |
| - | Autobatterien |
| - | Autoteile |
| - | Baumstämme und Wurzeln |
| - | Bauschutt verunreinigt wie z. B. Abbruch- und Baustellenabfälle, die Holz, Tapeten, Mineralwolle, Stroh, Plastik- u. Metallteile, … enthalten |
| - | Dämmmaterialien wie z. B. Mineral- Glas- u. Steinwolle, Baustyropor (Styrodur) |
| - | Fensterrahmen aus Holz |
| - | Fließen mit Anhaftungen |
| - | Gelbe Wertstoffsäcke mit Verpackungsabfällen |
| - | Grünschnitt |
| - | Öltanks |
| - | Restabfälle |
| - | Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Altöl, Altmedikamente, Feuerlöscher,... |
| - | Tapeten oder Tapetenreste |
| - | Teichfolie |
| - | Teer- oder bitumenhaltige Materialien (z. B. Dachpappe) |
Bei Überschreitung des zugelassenen Volumens oder bei Anlieferung mit einem fremden Kennzeichen, erfolgt eine Zurückweisung von Seiten des Wertstoffhofpersonals. Werden Wertstoffe für eine andere Person aus dem Landkreis angeliefert, dann sollte bei jeder Anlieferung ein Nachweis (Personalausweis oder ein Gebührenbescheid dieser Person) vorgezeigt werden.
Für weitere Fragen zu den Anlieferbedingungen am Wertstoffhof Kindsbach, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung der Kreisverwaltung, Telefon: 0631 / 7105 -408 oder -505.