Aufgrund massiver Beschwerden aus der Bevölkerung weisen wir nochmals auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Hundekotbeseitigung hin.
Mindestens so verbreitet wie der Hundekot auf den öffentlichen Flächen der Städte und Gemeinden ist bei den Hundehaltern der Irrtum, für die Hundesteuer würden die Kommunen ihre Straßen und Plätze als Hundetoiletten verkaufen. Die Hundesteuer wurde noch nie für die Beseitigung von Hundeschmutz verwendet!
Sie würde dafür auch bei weitem nicht ausreichen.
Eigentlich sollten Vorschriften gar nicht nötig sein, denn Rücksicht auf andere Mitbürger gebietet ein verantwortungsbewusstes Verhalten.
Hunde gar im Sandkasten spielen zu lassen (Verschmutzung lässt sich nicht vermeiden), muss man als verantwortungslos bezeichnen. Wer den von seinem Hund auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Gehwegen und ähnlich frequentierten Stellen hinterlassenen Kot nicht beseitigt, handelt ordnungswidrig im Sinne der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen. Diese sehen in der Regel ein Verwarnungsgeld von bis zu 5.000,00 € vor.
Um solche Maßnahmen jedoch zu vermeiden, wird an die Hundehalter der Appell gerichtet „Helfen Sie mit, die Straßen, Gehwege und stark frequentierte Bereiche von Hundekot freizuhalten“.
Diese können nach Benutzung zu Hause in den Mülleimer bzw. in die an den öffentlichen Straßen angebrachten Abfallbehälter geworfen werden.
Des Weiteren wird auf hygienische Gefahren für den Menschen (insbesondere für Kinder und schwangere Frauen), die von Tieren (auch Hunden) ausgehen können, hingewiesen.
Auch Hunde untereinander können sich infizieren. Hundekot ist eine Infektionsquelle, vor allem auf Kinderspielplätzen und auf Gehwegen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Weiterhin weise ich auf die Anleinpflicht von Hunden im Ortsbereich hin, die gem. der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde besteht.