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Stadt- und Land-Kurier Otterbach-Otterberg
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

Die Anmeldung der Schulanfänger im Verbandsgemeindebereich Otterbach-Otterberg erfolgt an den nachstehend genannten Terminen:

Für die Ortsgemeinden Frankelbach, Sulzbach und Olsbrücken:

Donnerstag, 28.09.2023 ab 16.00 Uhr in der Grundschule Olsbrücken, Hauptstr. 56, 67737 Olsbrücken, entsprechend der schriftlichen Benachrichtigung.

Für die Ortsgemeinden Heiligenmoschel, Schneckenhausen und Schallodenbach:

Freitag, 22.09.2023 von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Grundschule am Reiserberg, Felsstr. 30, 67701 Schallodenbach, entsprechend der schriftlichen Benachrichtigung.

Für die Ortsgemeinden Hirschhorn und Mehlbach:

Freitag, 22.09.2023 ab 14.00 Uhr in der Grundschule Mehlbach, Hauptstr. 25, 67735 Mehlbach, entsprechend der schriftlichen Benachrichtigung.

Für die Ortsgemeinde Katzweiler:

Freitag, 29.09.2023 von 14.00 bis 16.00 Uhr in der Grundschule Katzweiler, Schulstr. 6, 67734 Katzweiler, entsprechend der schriftlichen Benachrichtigung.

Für die Ortsgemeinde Niederkirchen:

Donnerstag, 21.09.2023 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Grundschule Niederkirchen, Schulstr. 7, 67700 Niederkirchen, entsprechend der schriftlichen Benachrichtigung.

Für die Ortsgemeinde Otterbach:

Freitag, 22.09.2023 ab 15.00 Uhr in der Grundschule Otterbach, Ziegelhütter Str. 12, 67731 Otterbach, entsprechend der schriftlichen Benachrichtigung.

Für die Ortsgemeinde Otterberg:

Montag, 18.09.2023 von 13.30 bis 16.00 Uhr in der Grundschule Otterberg, Hauptstr. 20, 67697 Otterberg,

Die Eltern erhalten mit der postalischen Einladung alle Unterlagen, die vorab auszufüllen sind sowie die genaue Uhrzeit für ihren Termin.

Es müssen folgende Kinder angemeldet werden:

1.

Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die im Zeitraum vom 01. September 2023 bis zum 31. August 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden.

2.

Alle Kinder, auch beeinträchtigte, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Ihr Kind muss selbstverständlich nicht angemeldet werden, wenn es bereits vorzeitig eingeschult wurde.

Zuwiderhandlungen gegen die Anmeldepflicht kann nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Hinweis:

Für Kinder, die in der Zeit zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.12.2018 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten zu einem gesonderten Termin – voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte - in der Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung trifft der zuständige Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.

Harald Westrich
Bürgermeister