Wer will, dass Jungtiere allein im Wald als Waisenkinder umherirren???
Der Gesetzesentwurf zum neuen Landesjagdgesetz verlangt von den Jägern, Muttertiere von ihren Kindern wegzuschießen, sobald diese nicht mehr auf Muttermilch angewiesen sind. Der Gesetzgeber nimmt dadurch bewusst in Kauf, dass Rehkitz und Frischling nach dem Abschuss ihrer Mutter kläglich zugrunde gehen können.
Dies widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz.
Jungtiere aller Schalenwildarten brauchen die Führung der Elterntiere über die harten Wintermonate. Erst nach einem Jahr verlassen die männlichen Kinder die Mutter. Die weiblichen Kinder bleiben meist noch über Jahre bei der Mutter. So entstehen Familienverbände wie Rotten beim Schwarzwild und Rudel beim Rotwild.
Das Umweltministerium will den Muttertierschutz gegen den Willen der Jägerschaft einschränken.
Darüber hinaus wird vom Jäger sogar verlangt, hochträchtige Muttertiere zu schießen und damit gleichzeitig auch die Ungeborenen zu töten.
Dam- und Muffelwild sollen künftig in Rheinland-Pfalz nur noch in sogenannten Duldungsgebieten existieren und müssten außerhalb dieser Gebiete ganzjährig ohne Schonzeit geschossen werden.
Bisher sollte der Jäger durch Wildunfälle so stark verletzte Tiere, bei denen sofort zu erkennen war, dass sie keine Überlebenschance mehr haben, schnell und fachgerecht von den Qualen erlösen. Künftig soll er vorher bei Tierarzt oder Forstamt die Genehmigung hierzu einholen. Erst wenn keine Kontaktaufnahme zu den vorgenannten Stellen möglich ist, ist eine Tötung auf eigene Entscheidung möglich.
Nach dem geplanten Landesjagdgesetz sollen Jäger nicht mehr vorrangig einen „artenreichen Wildbestand“ erhalten, sondern werden zu staatlichen Abschussgehilfen degradiert, die als „Schädlingsbekämpfer“ den Wald vor dem Klimawandel retten sollen, da Rehe und Hirsche angeblich alle nachwachsenden Jungbäume auffressen würden.
Diese und noch viel mehr absurde und unverständliche Vorschriften und Anordnungen, die, ohne Beteiligung der Jagdpraxis, von oben übergestülpt werden, dürfen nicht zum Gesetz werden.
Deshalb: Wer Tierschützer ist, unterstützt die Jägerschaft, dass dieses unsinnige Gesetz nicht verabschiedet wird.
Bitte die Info weiterleiten an Freunde und Bekannte, Tier- und Umweltschützer und vor allem an politisch Verantwortliche, örtliche Landtagsabgeordnete u.a.
Der Kreisjagdmeister und sein Stellvertreter haben den Gesetzesentwurf bei einem gemeinsamen Termin mit Landrat Ralf Leßmeister, Frau 1. Kreisbeigeordneten Gudrun Heß-Schmidt und dem Fachbereichsleiter der Unteren Jagdbehörde bereits diskutiert
Ausführliche Informationen unter: ljv-rlp.de