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Stadt- und Land-Kurier Otterbach-Otterberg
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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B e k a n n t m a c h u n gfür die Ortsgemeinde Otterbach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

hier:

Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Kirchtal“, der Ortsgemeinde Otterbach gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB -Erneute Offenlage-

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176), in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Otterbach, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Ortsgemeinderat Otterbach in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.07.2023 die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen behandelt und darüber beschlossen hat. Daraus hat sich ergeben, dass sich Änderungen im Planentwurf ergeben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfordern.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aufzuführen.

Aussagen zu Umweltbelangen wurden von folgenden Beteiligten vorgebracht:

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern in Bezug auf die Schonung von Feldgehölzen, Erhalt des Obstbaumbestandes und der Heckenstrukturen mit entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan, die externen Ausgleichsflächen sind nicht der Sukzession zu überlassen, sondern durch Ansaat von gebietsheimischen Saatgut zu entwickeln,

Die Verbandsgemeindewerke Otterbach-Otterberg geben Hinweise zur Behandlung von Schmutz- und Regenwasser,

Die SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz weist auf die Niederschlagsbewirtschaftung, Schmutzwasser, Starkregen und Bodenschutz hin,

Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Bauliche Infrastruktur, weißt auf Starkregenmaßnahmen hin,

Die Fa. Amprion GmbH weist auf das mögliche Konfliktpotential zu der südlich verlaufenden Leitungstrasse der Hochspannungsfreileitung hin,

Eine private Einwenderin weist ebenfalls auf die Starkregenereignisse und die Entwässerung des Baugebietes und der hieraus entstehenden Kosten hin.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB weisen wir darauf hin, dass die Einwendungen nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen zum bisherigen Planentwurf abzugeben sind.

Die Änderungen und Ergänzungen umfassen:

  • Anpassung des Geltungsbereiches: Herausnahme des „Erweiterten Geltungsbereiches“ (FlSt-Nrn.: 325 und 333 der Gemarkung Otterbach) der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
  • Einbeziehung des FlSt-Nr. 1164/1 als Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
  • Anpassung des Maßnahmenplans der Grünordnung bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Festsetzungen in den Randbereichen (West, Nord und Ost sowie im Bereich des Regenrückhaltebeckens),
  • Aktualisierung des Entwässerungskonzeptes: Festlegung von Flächen für die Außengebietsentwässerung, Rücknahme der Flächen für die Abwasserbeseitigung (zentrales Regenrückhaltebecken) durch Festsetzung einer privaten Grünfläche (PG),
  • Anpassung der Baugrenzen für die Flächen des Gemeinbedarf / Verringerung der überbaubaren Flächen des KITA-Standortes, Herausnahme der Gemeinschaftsstellplatzanlage KITA,
  • Verkehrsflächen im WA-Gebiet (Allgemeinen Wohngebiet: Konkretisierung der Zweckbestimmung der Verkehrsflächen Besonderer Zweckbestimmung in „Multifunktionsbereich – Wohnstraße“,
  • Aufnahme der Achshöhen in der Erschließungsstraße als Bezugspunkte für Höhenfestsetzungen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet durch Offenlage der Planunterlagen in der Zeit vom

Freitag, 08.09.2023 bis einschließlich Montag, 25.09.2023

arbeitstägig von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Standort Otterbach, Bauabteilung 1. OG, Zimmer 13, Konrad-Adenauer-Str. 19, 67731 Otterbach.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Planunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Dies erfolgt auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Otterbach – Otterberg unter folgendem Link:

https://www.otterbach-otterberg.de/service/bauen/offenlage-von-bauleitplaenen/

Während dieser Zeit können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder elektronisch per Mail an: bauleitplanung@otterbach-otterberg.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Zur besseren Anschauung ist der Geltungsbereich in nachfolgend abgedruckten Lageplan verdeutlicht.

Otterbach, 31.08.2023
Marco Reschke
Ortsbürgermeister