Wie in den beiden Anliegerversammlungen bereits mitgeteilt, werden in der Otterstraße der Kanal saniert, einschließlich der Hausanschlüsse, die Wasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse neu verlegt, die Stromversorgung, eine neue Straßenbeleuchtung, neue Gehwege sowie der Straßenkörper neu hergestellt. Eine einseitige Sperrung der Straßenerneuerung ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse sowie der einschlägigen Vorschriften im Hinblick auf den Arbeitsschutz nicht möglich.
Die Vollsperrung von Bauabschnitt I in der Otterstraße beginnt am Ende der Konrad Adenauer Straße und führt bis zur Otterstraße Hausnummer 7. Der Zufahrtsbereich der Hauptstraße ist ebenfalls voll gesperrt. (Siehe Rotmarkierung) Nach Fertigstellung von Bauabschnitt I wird der Einmündungsbereich in die Hauptstraße wieder für den Verkehr freigegeben. Der Bereich des zukünftigen Heinz-Luthringshauser Platzes wird ab Bauabschnitt II für die Anlieger als Parkplatzfläche bereitgestellt. Während der Bauabschnitte I-III ist die Otterstraße voll gesperrt.
Im Zuge des Bauabschnittes I werden die Bushaltestellen in der Konrad-Adenauer sowie Otterstraße durch Ersatzhaltestellen in der Hauptstraße in Höhe von Hausnummer 7 beziehungsweise Hausnummer 78 in beiden Richtungen bereitgestellt. In der Hauptstraße wird eine Halteverbotsstrecke eingerichtet. Das Parken im Bereich der Parkbuchten bleibt bestehen.
Die offizielle Umleitungsstrecke führt der Verkehr von Otterberg kommend über Erlenbach und Morlautern nach Kaiserslautern sowie umgekehrt.
Eine Umleitungsausweisung über das Kirchtal bzw. die Eckstraße ist aufgrund der bestehenden KITA, des Neubaus der kommunalen Kindertagesstätte einschließlich der Herstellung des Hochwasserschutzes Kirchtal nicht möglich. Der Bereich Kirchtal ist voll gesperrt. Eine Durchfahrt des landwirtschaftlichen Weges ist daher nicht möglich.
Die Umsetzung dieses Projektes ist bereits seit vielen Jahren in der Planung.und wurde aufgrund verschiedener Unwegbarkeiten mehrfach zurückgestellt. Da die Otterstraße in Otterbach eine Ortsdurchfahrt ist, und der Neubau nur mittels Vollsperrung umsetzbar ist, sind die ausgewiesenen Umleitungsstrecken durch den Straßenbaulastträger geplant und ausgewiesen worden.
Ich bitte die Anlieger, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Bürger der umliegenden Gemeinden um entsprechendes Verständnis was Verkehr, Lärm sowie Unwegbarkeiten innerhalb unserer Ortsgemeinde während der Baumaßnahme betrifft.