(VZ-RLP / 18.10.2023) Am 8. September dieses Jahres wurde das neue Gebäudeenergiegesetz im Bundestag beschlossen. Es soll das Umstellen des Gebäudesektors auf erneuerbare Energien beschleunigen. Die wichtigsten Anforderungen, die Gebäude beim Heizen und Kühlen ab 2024 erfüllen müssen, hier auf einen Blick:
Wer einen Bauantrag für einen Neubau ab dem 1. Januar 2024 stellt, muss bei Bauvorhaben innerhalb eines Neubaugebietes eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien vorweisen. Außerhalb eines Neubaugebiets ist dies frühestens ab Juli 2026 verpflichtend.
Handelt es sich hingegen um ein Gebäude im Bestand mit funktionierender oder reparabler Heizung ist – unabhängig von der Heizart - auch weiterhin kein Heizungstausch vorgeschrieben. Ist eine Heizung im Bestandsgebäude kaputt und kann nicht repariert werden, gelten pragmatische Übergangslösungen für fünf Jahre bevor beim Heizen die 65 Prozent erneuerbare Energien nachgewiesen werden müssen. Gegebenenfalls kann es auch zu einer gänzlichen Befreiung dieser Regelung kommen.
Wer im eigenen Wohngebäude in den nächsten Jahren auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umstellt, kann ab 2024 mit einer Förderung zwischen 30% und 70% der Investitionskosten rechnen. Diese ist unter anderem abhängig von der Umsetzungsgeschwindigkeit und dem eigenen Einkommen. Die detaillierten Fördermöglichkeiten können der Webseite der Bundesregierung entnommen werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet die Möglichkeit eines ausführlichen Beratungsgesprächs zu individuellen Heizungsalternativen und energetischen Sanierungsvarianten.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Energieberater hat am Mittwoch, den 08.11.23 Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (0631) 92881 oder 365 1150.
In Otterberg ist am Donnerstag, den 16.11.23 von 15.00 – 18.00 Uhr telefonische Sprechstunde. Anmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).
Energietelefon der Verbraucherzentrale
0800 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
VZ-RLP
Über uns:
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 700 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 140.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 85 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.