Da in nächster Zeit verstärkt mit winterlichem Wetter und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu rechnen ist, weisen wir darauf hin, dass Hauseigentümer und Mieter verpflichtet sind, Maßnahmen zur Vermeidung einer Beschädigung der Wasserzähler der Verbandsgemeindewerke zu treffen. Insbesondere sind diese empfindlichen Messeinrichtungen vor Oberflächen-, Schmutz- und Grundwasser sowie Frost zu schützen.
Schäden, die durch einen nicht ausreichenden Schutz an den Wasserzählern entstehen, müssen von den Grundstückseigentümern ersetzt werden. Aus diesem Grund ist es in Ihrem Interesse, solche Schäden zu vermeiden und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.