| 1. | Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung in Verbindung mit den jeweils abzuschließenden Mietverträgen erhoben. |
| 2. | Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt in den nachstehenden Fällen unentgeltlich |
| a) bei allen örtlichen Vereinen, Schulen, Parteien und sonstigen Organisationen, bei denen ein soziales oder öffentliches Interesse vorliegt, | |
| b) bei allen örtlichen Jugendgruppen und Organisationen, die im Sinne der ergangenen staatlichen Richtlinien als förderungswürdig anerkannt sind, | |
| 2.1. | es sei denn, dass |
| a) Eintritt erhoben wird | |
| b) Speisen und - oder Getränke an Dritte verkauft werden | |
| c) die Räume für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden | |
| d) alle in der Stadt wohnhaften Personen oder sonstige Benutzer die Räumlichkeit nutzen. | |
| 3. | Wenn ein überwiegend öffentl. Interesse der Stadt besteht, kann die Räumlichkeit auch unentgeltlich durch den/die Stadtbürgermeister/in zur Verfügung gestellt werden. |
| 4. | Die Benutzungsgebühr wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg per Rechnung angefordert. |
| 5. | Auf Verlangen ist eine Kaution in Flöhe der Benutzungsgebühr im Voraus zu entrichten. |
| 6. | Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der Anlage zur Entgeltordnung und schließt die Nutzung der Sitz- u. Tischmöbel sowie der WC-Anlage mit ein. Nebenkosten für Heizung, Strom, Wasser und Abwassergebühren sind in der Benutzungsgebühr enthalten. |
| 7. | Falls erforderlich, werden zusätzlich anfallende Kosten für Reinigung, Abfallbeseitigung und Sonstiges (z. B. Auf- u. Abbaukosten, Telefon usw.) in Rechnung gestellt: |
Die Entgeltordnung tritt ab 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Entgeltordnung vom 01.05.2017 aufgehoben.
Anlage
Dorfgemeinschaftshaus Drehenthalerhof
Benutzungsgebühr pro Veranstaltungstag
Saal (inkl. Küche)
| Örtliche Vereine, Parteien, Schulen, u.ä. Institutionen, sowie sonstige Nutzer mit Sitz in der Stadt und Annexen | 100,00€ |
| Sonstige Nutzer mit Sitz außerhalb der Stadt und Annexen | 140,00€ |
| Gewerbliche Nutzer mit Sitz in der Stadt und Annexen | 200,00€ |
| Gewerbliche Nutzer mit Sitz außerhalb der Stadt und Annexen | 280,00€ |