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Stadt- und Land-Kurier Otterbach-Otterberg
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Entgeltordnung Dorfgemeinschaftshaus Drehenthalerhof

1.

Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung in Verbindung mit den jeweils abzuschließenden Mietverträgen erhoben.

2.

Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt in den nachstehenden Fällen unentgeltlich

a) bei allen örtlichen Vereinen, Schulen, Parteien und sonstigen Organisationen, bei denen ein soziales oder öffentliches Interesse vorliegt,

b) bei allen örtlichen Jugendgruppen und Organisationen, die im Sinne der ergangenen staatlichen Richtlinien als förderungswürdig anerkannt sind,

2.1.

es sei denn, dass

a) Eintritt erhoben wird

b) Speisen und - oder Getränke an Dritte verkauft werden

c) die Räume für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden

d) alle in der Stadt wohnhaften Personen oder sonstige Benutzer die Räumlichkeit nutzen.

3.

Wenn ein überwiegend öffentl. Interesse der Stadt besteht, kann die Räumlichkeit auch unentgeltlich durch den/die Stadtbürgermeister/in zur Verfügung gestellt werden.

4.

Die Benutzungsgebühr wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg per Rechnung angefordert.

5.

Auf Verlangen ist eine Kaution in Flöhe der Benutzungsgebühr im Voraus zu entrichten.

6.

Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der Anlage zur Entgeltordnung und schließt die Nutzung der Sitz- u. Tischmöbel sowie der WC-Anlage mit ein. Nebenkosten für Heizung, Strom, Wasser und Abwassergebühren sind in der Benutzungsgebühr enthalten.

7.

Falls erforderlich, werden zusätzlich anfallende Kosten für Reinigung, Abfallbeseitigung und Sonstiges (z. B. Auf- u. Abbaukosten, Telefon usw.) in Rechnung gestellt:

Die Entgeltordnung tritt ab 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Entgeltordnung vom 01.05.2017 aufgehoben.

Otterberg, den 30.06.2020
Martina Stein, Stadtbürgermeisterin

Anlage

Dorfgemeinschaftshaus Drehenthalerhof

Benutzungsgebühr pro Veranstaltungstag

Saal (inkl. Küche)

Örtliche Vereine, Parteien, Schulen, u.ä. Institutionen, sowie sonstige Nutzer mit Sitz in der Stadt und Annexen

100,00€

Sonstige Nutzer mit Sitz außerhalb der Stadt und Annexen

140,00€

Gewerbliche Nutzer mit Sitz in der Stadt und Annexen

200,00€

Gewerbliche Nutzer mit Sitz außerhalb der Stadt und Annexen

280,00€